Beiträge von lacki

    ich sehe in deinem alter keine chance auf hartz4-anspruch.
    da müsstest du schon zum jugendamt. die würden dir betreutes wohnen besorgen, aber nur wenn ein weiterwohnen im elternhaus für beide zeiten unzumutbar ist.

    Zitat

    Die Frage ist nur immer was kann man vom Staat ergattern-


    tja. das sind nun aber mal die standartfragen hier im forum. das wird sich auch nicht ändern.

    macht in etwa ein netto 380 €, falls sie keine steuerklasse 5 hat.
    und wieviel hartz4 es geben würde, hängt davon ab, wie hoch das einkommen der anderen mitglieder der bedarfsgemeinschaft ist, also hauptsächlich dein einkommen. zudem muss auch nach höhe der miete gefragt werden.
    aber im primzip würde sie 4 euro weniger bekommen als vorher mit 400 euro netto.

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    Wohnungen im Schloss bei Weimar jede Personenanzahl und Größe möglich zum Harz 4 Satz, am Ortsrand, nach 2 Seiten Grünes, Rittersaal mit Kaminen und Zentralheizung, Busanbindung, Getränkehandel, Kirche


    sag ich doch. hoch lebe der sozialstaat. rittersaal mit kamin, grünlage und was besonders wichtig für quartz4-empfänger ist: ein getränkehandel.


    1000 fette jahre stehen und bevor!:D

    grundsicherung ist für leute, die in rente sind, sei es berufsunfähigkeitsrente, erwerbsunfähigskeitsrente oder altersrente. für die sollte es kein zürück in den arbeitsmarkt geben.


    Zitat

    Erhält eine Person, die seit 3 Jahren und in den nächsten 3 Jahren voll erwerbsgemindert verrentet ist, dauerhaft voll erwerbsgemindert?


    das wäre ein fall fürs sozialamt, denn in drei jahren könnte es ja wieder ein zurück geben.

    zum 01.01.11 wurden derartige abzockmaßnahmen zugunsten von arbeitgebern endlich nachhaltig gekürzt. wenn ein arbeitgeber mitarbeiter einstellen will, dann sollte er sie auch bezahlen können.
    trotzdem gibt es diesen scheiß in deutlich verminderter form weiterhin. was da für dich möglich ist, solltest du bei deinem sachbearbeiter nachfragen. das ist immer sehr individuell und kann daher pauschal nicht beantwortet werden. kommt ja u.a. auch darauf an, ob es eine strukturschwache gegend ist, z.b. mecklenburg vorpommern, wo die arbeitslosigkeit entsprechend höher ist als z.b. in bayern.

    lass es lieber sein. mit derartigen aktionen machts du die arge nur darauf aufmerksam, dass mit dir etwas nicht stimmt. das gilt für zwei girokonten, als auch für die überweisungen von sozialleistungen auf konten dritter. irgendwann würgen die dir eine rein.


    am besten ist doch, wenn ihr dass geld gleich in die heimat überweisen lässt. dann ist es weg und es macht kein ärger mehr.:D;)

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    Dem Vorschlag von JULI werde nachkommen. Reicht da "es besteht noch eine rechtskräftige EGV" oder muss da noch irgendwas rein was rechtswiedrigkeit betrifft??


    na mach mal, die hoffnung stirbt zu letzt.. und wenns weiterhin abgelehnt wird, dann unbedingt einen erchtsanwalt nehmen und diie sache wenn nötig bis vors bundessozialgericht treiben.

    2011


    Änderungen für Familien, Arbeitnehmer und Arbeitslose
    Zum 1. Januar 2011 treten gesetzliche Neuerungen in Kraft, auf die sich Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Arbeitslose einstellen müssen. Ein Überblick:


    Bei Hartz-IV-Empfängern wird das Elterngeld auf den Arbeitslosengeld-IIBezug angerechnet. Bisher war der Bezug des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei. Für Alleinerziehende mit mehr als 250.000 Euro und Paare mit mehr als 500.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen wird das Elterngeld gestrichen. Ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.200 Euro beträgt das Elterngeld künftig 65 Prozent des Einkommens. Für diejenigen, die weniger verdienen, bleibt es bei 67 Prozent.


    Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf drei Prozent. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die ursprünglich Ende 2010 auslaufen sollte, gilt 2011 Jahr weiter.


    Wer nach einem Jahr Arbeitslosigkeit keinen neuen Job gefunden hat, erhält künftig keinen befristeten Zuschlag mehr zum Arbeitslosengeld II. Bislang erhielten rund 165.000 Personen den Zuschlag zum Regelsatz in Höhe von 160 Euro monatlich im ersten Jahr und 80 Euro im zweiten Jahr Hartz-IV-Bezug.


    Nicht mehr bezahlt wird zudem der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Hartz-IV-Empfänger. Stattdessen können die Zeiten des Leistungsbezuges als Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung gemeldet werden. Auch der Zuschuss zu den Beiträgen zur Rentenversicherung laufen Ende des Jahres aus. Davon betroffen sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die vor Hartz IV von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit waren, also größtenteils Selbstständige.


    Die geplante Erhöhung des Regelsatzes sowie die Einführung des Bildungspakets für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien können erst in Kraft treten, wenn der Vermittlungsausschuss einen Vorschlag vorlegt, dem Bundestag und Bundesrat mehrheitlich zustimmen.