Beiträge von lacki

    in dem fall wird der unterhaltsanspruch deinerseits gegenüber deine frau geprüft. wie bei jeder anderen trennung/scheidung auch. egal ob millionärshaushalt oder hartz4-milleau. warum sollen für euch andere gesetze gelten, als bei allen anderen auch.
    tja, dass hättet ihr euch 4 monate vorher überlegen sollen, mit der heirat.

    ihr seit solange ihr verheiratet seid eine bedarfsgemeinschaft. um weiter hartz4 zubeziehen, muss sie sich deer arge gegenüber erklären.


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    meine frau verdient ihr lebensunterhalt auf ihre art und weiße dies möchte ich nicht weiter ausbreiten


    verstehe! dann kann ich nur zur schnellen scheidung raten. einen anderen weg sehe ich nicht.

    wie ich in diesem fall schon sehe, wollt ihr der arge einiges verscheigen. denn:


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    meine frau hat ja noch ihre eigene kleine wohnung....


    ein hartz4-empfänger, aber zwei wohnungen. da muss man sich doch fragen, wie deine frau, ohne einkommen, die wohnung unterhält!?
    ihr seid 4 monaten verheiratet, so doof ist die arge ügrigens nicht. ihr seit verheiratet und seid demzufolge eine bedarfsgemeinschaft. glaub mir, die arge weiss inzwischen viel mehr als ihr euch vorstellen könnt. die haben den braten schon grochen.
    lügen haben kurze beine!

    entweder du bist arbeitsfähig oder du lässt es bleiben. eine förderung deiner selbstständigkeit durch etwaige leistungsträger schliesse ich aus. wünsch dir was war früher mal eine rateshow im zdf.

    ja, ihr seid eine bedarfsgemeinschaft und werdet nun gemeinsam veranlagt. wenn deine frau kein eigenes einkommen hat, und nur du hartz4 beziehst, fragt sich die arge natürlich, wovon ihr lebt. nicht das deine frau über ein großes vermögen /grundbesitz /teures auto verfügt und du am ende keinerlei hartz4-ansprüche hast. im rahmen der mitwirkungspflicht muss sich deine frau also der arge gegenüber erklären. andernfalls folgt die aufhebung des leistungsbescheides, ggf. auch rückwirkend.

    das kann dann ein psychologisches gutachten klären. einfach so, weil die chemie zwischen eltern und kind nicht mehr stimmt, diese probleme haben sicher60-70 prozent der betreffenden haushalte.

    selbst ein reguläres lehrlingsentgeld hätte man deinem vater, also eurer bedarfsgemeinschaft angerechnet.


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    Aber da sieht man mal wieder sehr schön, wie gut einen der Staat betrügt,


    ihr werdet nicht betrogen. ihr bekommt eine menge geld ohne dafür auch nur einen finger krumm zumachen.

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    meiner Meinung fehlt da irgendwie der Sinn, da könnte ich ja gleich daheim bleiben, und mir selbst ne Ausbildungsstelle suchen

    ,


    na dann bleib doch daheim. dein problem ist bloß, dass du keinen ausbildungsplatz findest. oder warum bist du in einer berufsvorbereitenden bildungsmaßnahme gelandet, du versager? das wird in zukunft sehr schwer für dich!:(


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    Ist es also legal, dass meinem Vater das Geld, das ich erhalte, wieder abgezogen wird?


    ja, das ist legal!:D

    nein, wenn du weniger als 3 stunden am tag arbeiten kannst, dann landest du vorerst beim sozialamt. die konditionen sind übrigens die gleichen. und dann beginnt ein langwieriger prozess zwecks erlangung der erwerbsunfähigkeitsrente. mehrere ärzte werden ein entsprechendes gutachten/empfehlung abgeben müssen. das kann wie gesagt auch mal 2 jahre oder mehr dauern.



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    wenn die arge sagt so nu melden sie sich mal erwerbsunfähig und ich sag moment es gibt da was was ich gern machen würde was aber kein anerkannter beruf ist bekomm ich aber keine förderung???


    für die arge stellt sich nur die frage, ob du arbeitsfähig bist, oder nicht. wenn du denen sagst, was du gerne machen würdest, dann werden die natürlich stutzig. eine förderung zum zwecke der eröffnung einen tattoostudios sehe ich nicht. da fehlt mir die nachhaltigkeit. das musst du schon selber machen.


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    die untersuchung beim amtsarzt lautete wie folgt: kein langes stehen ,gehen, sitzen, keine zwangshaltungen, keine treppen,keine leitern, kein heben über 5 kg, keine grobmotorischen dinge, feinmotorisch nur begrenzt/leicht möglich.


    ja wie denn nun. arbeiten kannst du nicht, weil sich alle krankheiten der welt bei dir eingenistet haben, aber ein eigenes tattoostudio vom staat bezahlt darf es schon sein?! dann aber bitte auf eigenes risiko und nicht auf kosten des staates.:o

    ja, wenn du trotz einer erwerbsunfähigkeitsrente wieder arbeiten würdest, ab nun selbstständig oder abhängig beschäftigt, die rente wäre weg. gegebenenfalls könntest du dann ergänzend hartz4 beantragen.


    über die EU.Rente entscheidet ja ein oder mehrere ärzte. ein solcher vorgang dauert mitunter schon mal bis zu 2 jahren oder mehr.

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    Na endlich mal eine positive Antwort! In diversen anderen Foren hieß es immer, dass es nicht geht


    bei allem optimismus und euphorie solltet ihr euch trotzdem darauf einstellen, dass es spätestens nach einem jahr von seiten der arge zu einer einstufung als bedarfsgemeinschaft kommen wird. man sollte sich nicht immer die antwort herausnehmen, die einem am besten passt!:rolleyes:


    aber was mich an eurer anfrage noch mehr wundert:


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    Sie wird 27 und ich 28 Jahre alt


    plant ihr eigentlich in diesem alter längerfristig mit hartz4? für mich liest sich dieser beitrag jedenfalls so!:o

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    Der Junge ist bis vor 1 Woche zum Gymnasium gegangen und hat sich jetzt selbstständig abgemeldet


    wie jetzt. wo hat er sich selbstständig abgemeldet?


    aber nur bei schweren sozialen verwerfungen hätte er ein recht auf eine wohnung. das scheint mir bei euch nicht der fall.

    in dem gespräch über deine gesundheitliche leistungsfähigkeit wird es aber nicht um irgendwelche fördermaßnahmen jeglicher art gehen, sondern nur darum, ob du eine erwerbsunfähigkeitsrente beantragen sollst oder nicht.
    als tattowierer kannst du dich natürlich jederzeit selbstständig machen, aber eine förderung von seitens der arge wird es wohl nicht geben.