pardon, aber ab dieses jahr gibt es keine steuerkarten mehr. da musst du dir wohl eine bescheinigung vom finanzamt holen:
weitere infos dazu findest du hier:
Beiträge von lacki
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wenn der junge eine kriminelle vergangenheit hat, ist alleinwohnen beim besten willen nicht angebracht. sucht euch mal was mit betreutem wohnen. vielleicht kann der sachbearbeiter da weiter helfen.
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die rechnung der arge ist richtig. elterngeld wird nun angerechnet.
ergo: zur arge gehen und versuchen ein darlehen zu beantragen. selbiges dann in kleineneuch möglichen raten zurück zahlen. -
ja wenn es mit kindergeld und unterstützung vom vater reicht, dann sind auch ein paar euro vom wohnungsamt drin.
ZitatLeistungen nach SGB II /Hartz IV gibt es für jeden, der das 15. Lebensjahr vollendet hat
das ist wieder eintypischer fall von haben wollen, aber nichts leisten. wenn du schon googelst, dann google mal die U25-reglung für hartz4-empfänger. da wird dein traum von einer eigenen wohnung mit 17 zerplatzen wie eine seifenblase.
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Zitat
Wie lange dauert es bis man eine Wohnung genehmigt bekommt
eine wohnung muss man sich suchen und dann von der zuständigen arge, wahrscheinlich am wohnort deiner mutter, genehmigen lassen.
ZitatIch hab schon gehoert, dass die Hoechstmiete 550Euro betragen
ja in Münchchen ist es für zwei personen tatsächlich so. in derblin sind es aber nur 444 euro für zwei!
hier findest du alles für offenbach:
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Offenbach---15.10.2009.pdf
also für einen neubau in offenbach sind 550 euro möglich.
kaution als darlehen von der arge ist möglich, aber kein gesetzlicher anspruch.
kindergartenplatz: weiss ich nicht, wie es in OF ist, in berlin wird es garantiert.
erstausstattung ist möglich, wenn du in deinem leben bisher noch keine derartige sozialleistung von einem leistungsträger erhalten hast.
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ja, stimmt leider so. wenns der vermieter nicht macht, man kann ihn dazu nicht zwingen, dann musst du es halt selbst bezahlen.
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strom wird nicht von der arge übernommen, das muss vom regelsatz(359 Euro) bezahlt werden. und ob euer haushalt nun gleich eine neue mülltonne braucht wegen einem baby mehr, das glaube ich kaum.
man kann es auch mit seinen forderungen und ansprüchen übertreiben.
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na wie gesagt, ich lese die berufliche vita eines bewerbers halt sehr genau und ziehe daraus meine schlussfolgerungen!;)
hier mal ein link zu allem, was mit berufsausbildungsbeihilfe zu tun hat:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/karriere/berufsausbildungsbeihilfe.html#Einkommen
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dann kannst du für die gemeinschaftlich genutzten räume nur 40 % berechnen.
für anfallende reparaturen kann man auch eine instandhaltungspauschale( rücklage) ansetzen, so ca. 2 prozent der effektiven kaltmiete wären das.
oder die tatsächlich anfallenden reperaturen, dann halt 40 prozent der kosten, einzeln mit der arge abrechnen. -
nein, es gibt keine kita-pflicht in deutschland. du aber bist laut sgb2 verpflichtet, alles dafür zu tun um aus der bedürftigkeit, auch nur zum teil, rauszukommen.
kommst du dem nicht nach, (zumal man dir einen kitaplatz nachgewiesen hat) sind sanktionen rechtskonform. man kann sich nicht vor arbeit drücken, in dem man sich hinter seine kinderbetreuunugsaufgaben versteckt.Zitatich kann es immer gar nicht galuben dass Eltern tatsächlich glauben ihre Kinder zu hause alleine zur Schulreife erziehen zu können! Zur Schulkreife gehört vor allem auch SOZIALVERHALTEN!!! Dazu widerum gehört es zb , dass man sich sowohl in Kleingruppen als auch in großen Gruppen zu verhalten weiß!! Jeder muss es ja selebr wissen aber ich würde meinem Kind die Erfahrungen im Kiga nie nehmen wollen! Klar lernen sie dort nicht nur GUTES aber auch die negativen Sachen haben ihr gutes: SIE LERNEN DAMIT ZU LEBEN UND SICH MIT NEGATIVEN SITUATIONEN AUSEINANDERZUSETZEN!!!
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Zitat
na das hört sich doch schon viel einfacher und besser an...
Danke Dir...ein fehler, der hier im forum von den fragestellenden oft gemacht wird: bei unterschiedlichen antworten sich die rauspicken, die am einfachsten und am besten passt. ernüchterung kommt dann erst wenn man in der realität angekommen ist!
es ist illusorisch anzunehmen, dass der 19jäh. junge auf grund eines erklärendem gespräches mit dem sachbearbeiter eine wohnung bekommt! so einfach ist es nun wirklich nicht. zumal es darauf überhaupt keinen Restanspruch gibt.
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ja, wenn du in der wohnung deines bruder wieder gemeldet bist, stehen ihm vom amt her nur die hälfte der miete zu. also melden, sonst ist das sozialbetrug. da es alle drei monate einen automatisierten datenabgleich u.a. auch mit dem landeseinwohnermeldeämtern gibt, ist die gefahr der entdeckung relativ hoch. in der folge wären rückzahlungen und ggf. auch eine alg2 -sperre für deinen bruder möglich.
strom muss grundsätzlich vom regelsatz (derzeit 359 euro) bezahlt werden, unabhängig vom verbrauch. nur wenn man eine elektrische heizung hat, so würde ein teil der stromrechnung vom amt übernommen. -
küche und bad jeweils nur die häffte, (falls keine geschwister im hauhalt leben). warmwasser uns strom musst du von der regelleistung (359 E) bezahlen. aber müllabfuhr, grundsteuer, straßenreinigung, kaltwasser, entwässerung,schornsteinfeger, hausbeleuchtung, gebäudeversicherungen,gartenpflege, hauswartkosten, reperaturen am haus, das sind umlegbare nebenkosten, sofern sie bei euch anfallen sollten.
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na allo, wieder ein paar bierchen zu viel!?:D:p
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da ich auch in personalverantwortung stehe sehe ich das anders. wenn einer sowas in seinem lebenslauf hat, weis ich dass mit ihm etwas nicht stimmt. sehe ich nun mal leider so.
ZitatAllerdings muß dir davon auch ein Freibetrag bleiben und zwar 122 Euro die du von deinem Vater bekommen müßtest.
das ist falsch! Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, kein einkommen aus arbeit.
daher beträgt der anzurechnende freibetrag unabhängig von der höhe der beihilfe bundeseinheitlich 58 euro für einen single-antragsteller im elternhaus. die werden dem vater auch sicher gewährt. -
nach ganz einfach die nebenkosten durch die quadtatmeter teilen und dann den teil an wohnfläche den du und später dein kind nutzt berechnen.
unter verpflegungskosten verstehe ich allerdings was anderes. dafür gibt es ja den regelsatz von 359 euro, der dir voll bezahlt werden muss. -
klar auch kitty, wenn es darum geht vom arbeitsamt vermittelt zu werden, dann ist er arbeitsunfähig aber für eine selbstständigkeit als tattooshopbetreiber darf der staat dann abdrücken. der will doch nicht, falls die das an hand seiner beiträge entgangen sein sollte.
übrigens ist das ein gewerbe ohne nachhaltigkeitsfaktor, egal ob nun für invaliden oder gesunde. -
erste frage ist nein, bleibt alles steuerfrei.
und in die gesetzliche kommst du erst dann, wenn du einen job hast, bei dem du 401 euro verdienst(also sozialabgabepflichtig) und nicht älter wie 55 jahre alt bist. -
warum übernimmt denn die arge bei 330 euro warm nicht die volle miete? ist doch eigentlich angemessen.
abgesehen davon solltest du ca.280 euro weiterhin von der arge bekommen. hängt dann nur noch davon ab, ob warmwasser bei der miete dabei ist oder elektr./gas-durchlauferhitzer dafür sorge tragen. also ca. plus/minus 10 €uro.
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Zitat
ich bekomme doch hartz 4 wie soll ich ihr den unterhalt zahlen
Zitatwird der unterhaltsanspruch deinerseits gegenüber deine frau geprüft
deine frau müste dir ggf. unterhalt zahlen. du als hartz4er natürlich nicht. passt bloss auf, was ihr macht und lasst euch nicht erwischen.;)