hier für köln, ist aber sehr unübersichtlich:
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-K-ln---2010.pdf
hier für köln, ist aber sehr unübersichtlich:
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-K-ln---2010.pdf
105 qm ist eigentlich unangemessen viel für eine person. ich würde es mit untervermietung probieren. aber die mieteinnahmen sind als einkommen zu berücksichtigen.
da du dein eigenes geld verdienst, machst du mit deiner mutter eine hausgemeinschaft. das heisst, dass du wirtschaftlich selbstständig bist und lediglich die hälfte der miete bezahlst. deine mutter bekommt dann von der arge 359 € und die andere hälfte der miete.
ZitatHabe ich noch eine Möglichkeit die ich übersehen habe ?
grundsätzlich zählt das zuflußprinzip. daher wäre die summe in dem monat es zuflusses auf die hartz4-zahlungen anrechnungspflichtig. da kannst du nur eins machen: mit deinem Sachbearbeiter reden und hoffen, dass er verständnis hat. oder einfach nicht angeben, aber wenn du dabei erwischt wirst, dann könntest du neben dem zurückzahlen auch sanktionen bekommen.
richtig, du hast 120 € mehr. kosten für die fahrten zur ausbildungsstätte musst du seperat beantragen.
Zitatoder darf mir die Arge das Geld seit dem 1.1.2011 anrechnen???
ja, das darf die arge!
das ist eine sehr komplizierte sache. eigentlich hättest du eine abtretungserklärung ans finanzamt geben müssen.
vielleicht hilft dir ja dieser link weiter:
das ist eigentlich schon eine sache für einen rechtsanwalt.
dann dürfte das finanzamt definitiv nicht an die arge überweisen. einspruch beim finanzamt stellen.
eigentlich nicht. gibt es denn einen pfändungstitel?
wenn du noch alg1-ansprüche hast musst du diese beantragen, ehe du haftz4 beantragen könntest.
ich schätze dass ein arbeitsverhältnis besteht, auch ohne arbeitsvertrag ist das möglich. wenn die dir 1200 e als gehalt überwiesen haben.
als hartz4er ist es egal ob du nun unter 14 stunden und unter 165 euro im monat verdienst. du musst dir eine steuerkarte, also eine bescheinigung vom finanzamt holen, denn steuerkarten gibt es ja nicht mehr.
na dann alles gute in deinem hartz4-leben!
du simmuliert, basta:
du hast am 19.12.10 hier im forum folgendes geschrieben:
ZitatMeine Freundin wohnt in Berlin und ich in Düsseldorf, ich möchte zu ihr ziehen. Gleichzeitig möchte ich mich beruflich verändern, mir in Berlin auch einen Job suchen (ich gucke jetzt schon). Ich würde aber auch erst hinziehen und dann weitersehen wollen, falls sich auf die Schnelle nichs ergibt........Ich lese immer wieder von Sperrfristen. Was kann und muss ich beachten, wenn ich bez. ALG I keine Sperre bekommen möchte? Ich würde gerne zum 01. Februar spätestens 1. März in meiner Firma aufhören.
Ich habe gelesen, dass ein Arzt einem innerhalb der Anstellungsdauer attestieren kann, dass man aus gesundheitlichenn Gründen kündigen sollte. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das AA sowas akzeptiert? Falls so etwas funktioniert, wann müsste ich mich arbeitslos melden, wann würde ich dann Leistungen beziehen?
nun bin ich ja enttäuscht.auf einmal tinnitus und burnout, so eben mal drei wochen später.
hier die richtlinien für FFM
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU--Frankfurt---06.2008-01.pdf
reicht also was du dir da ausgesucht hast. arge müsste alles zahlen.
kaution könnte man dir von der arge als darlehen gewähren. evt. nachzahlungen werden übernommen, sofern diese angemessen sind, also den mietrahmen nicht sprengen. umzugskosten ist meistens nur eine pauschale für ein miet-lkw, die arge geht davon aus, dass ein umzug in eigenregie mit hilfe von Freunden und verwandten organisiert wird.
mit der ausstattung hängt dann von den jeweiligen richtlinien des landkreises ab. meistens gibt es eine pauschale, die aber sicher nicht mehr als 2500 euro in FFM betragen dürfte. und da kannste dann kaufen gehen wo du willst.
ZitatHe he he du must doch wissen, dass das Finanzamt nichts mit der Arge zutun hat.
was gibt es denn da schönes in nrw zu rauchen und wo kann man es kaufen?:D
eine steuerrückerstattung wird wie einkommen in dem monat behandelt, in dem es auf dem konto zufließt. das ist meldepflichtig. wenn du es nicht meldest und es eine nennenswerte größe ist, dann wirst du schon sehen, was arbeitsämter und finanzämter miteinander zu tun haben.;)
finanzamt als hartz4-empfänger? na das muss ja eine hohe erstattung sein. aber was für eine ist denn das?
wenn die so hoch ist, dass sich das finanzamt dafür interessieren könnte, dann müsste die arge eigentlich auch intervenieren, trotz einer 4 köpfigen familie.
dass du krank bist, ist egal, da kann die arge nichts machen. am besten wäre eine fristgemäße arbeitgeberkündigung innerhalb der probezeit. da würdest du keine sperre bekommen. eine außerordentliche kündigun g vom arbeitgeber würde 3 monate sperre für dich bedeuten.
aber ich geh mal davon aus, dass er evt. einen lohnkostenzuschuss für dich bekommt und dich nicht so einfach kündigen wird. dann wäre ja auch der lohnzuschuss weg. am besten, du redest mit ihm und erklärst ihm deine situation. vielleicht hat er ja ein einsehen und kündigt dich in der probezeit. was will man denn als arbeitgeber mit einem unzufriedenen mitarbeiter, der mit einer inneren kündigung rumläuft.
dann hast du so gut wie kein argument. aber wenn ich mir deinen nickname so ansehe und mir vorstelle, dass du in der arge bei deiner Sachbearbeiterin auch so auftreten tust, kann ich schon verstehen, dass sie dich mal auflaufen lassen hat!