Beiträge von lacki

    da streiten sich die götter. allgemein bei kosten der unterkunft, in deinem fall also auch stromkosten, sind guthaben anrechnungsfähig. es wird in den argen bisher unterschiedlich damit umgegangen. manche dürfen es behalten, anderen wird es voll angerechnet. leider gibt es dazu kein rechtskräftiges urteil. also einfach mal nachfragen. und solange es auf dem konto der stadtwerke ist, hast du ja keinen zufluss von einkommen auf dein girokonto.

    Zitat

    Jeder ist seines Glückes Schmied


    besonders du versager , mit 26 Jahren: keine Ausbildung, keine Arbeit, keine Wohnung und das alles auch in nächster zukunftnicht!:p

    im april 2010 wolltest du doch noch mit Manuel und lily, beide 19 jahre alt, eine wohngemeinschaft aufmachen?! :eek: Zudem wolltest du doch bereits im september letzten jahres eine lehre beginnen?! :rolleyes:
    aber es kommt halt immer anders als man denkt!:p



    also wenn das mit dem gutachten klappt, müssen deine eltern als erstes für deinen unterhalt sorge tragen. das machen sie ja jetzt auch. dann kommt erst bafög. und wenn es dann immer noch nicht reichen soll, dann ergänzend hartz4.

    ob er dir das haus überschreibt und damit die unterhaltszahlungen für die zukunft abgelten tut, das müsst ihr intern klären. aber dazu solltest ihr unbedingt einen rechtsanwalt zu rate ziehen, damit die sache für beide seiten hieb-und stichfest ist. jedenfalls besteht die möglichkeit.


    unterhalt gibt es nun mal halt bis zum 12. lebensjahr(nicht wie du schreibst, bis zum 13.) hier mal ein link zu wikipedia mit entsprechenden erläuterungen:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz


    es gibt keine besuchspflicht, so was kann man leider nicht erzwingen. wie soll denn das aussehen?:confused:

    ja, wenn er genug hat:


    Zitat

    Während das minderjährige Kind sein eigenes Vermögen nicht verwerten muss, um sich über Wasser zu halten, § 1602 II BGB, sind seine Eltern verpflichtet, ihr Vermögen anzugreifen, um den Kindesunterhalt bezahlen zu können, § 1603 II 1 BGB, falls sie über kein Einkommen verfügen oder das Einkommen nicht ausreicht, den Mindestunterhalt des Kindes zu decken (den Mindestunterhalt können sie der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen).


    einklagen entwerder per anwalt oder beim jugendamt.
    unterhaltvorschuss wird nur bis zum 12. lebensjahr gezahlt, sollte sich also nicht mehr richtig lohnen.
    der unterhaltvorschuß würde spater bei leistungsfähigkeit es vaters vom jugendamt wieder zurück gefordert.

    wir sind nun mal nicht das sozialamt europas, geschweige denn der welt.
    außer heiraten gibt es nur noch zwei möglichkeiten: sie erlangt die deutsche staatsbürgerschaft (eigentlich unmöglich) oder sie wird von einem deutschen mann schwanger und das kind bekommt die deutsche staatsbürgerschaft.

    das hängt vom nettoeinkommen gemäß düsseldorfer tabelle ab. zudem ist er auch neu verheiratet und wenn die frau nicht arbeiten sollte geht dass auch in den berechnungen mit ein. das er die beiden stiefkinder unterhält ist quatsch, denn erstmal ist er dazu nicht verpflichtet und zweitens haben die ja auch ein eigenes einkommen, also lehrlingsentgeld.
    aber bei deinem netto von 620 € wird es nicht viel.

    Zitat

    wie bewege ich meinen vater dazu meinen unterhalt zu zahlen ohne ihn verklagen zu müssen?


    das kann dir hier wohl keiner so richtig beantworten. wenn er nicht freiwillig zahlt, bleibt nur der weg einer klage.

    Zitat

    Wird Bafög auf die ganze Familie als Einkommen gerechnet?


    sein fafög wird als einkommen der bedarfsgemeinschaft mit angerechnet. er bleibt mitglied der bedarfsgemeinschaft. könnte ja sein, er sucht sich noch einen nebenjab auf 400 eurobasis.

    das ist ja auch eine frage des mietrechtes, ob eine mietsteigerung in der höhe und in dem evt. kurzen zeitraum rechtlich möglich ist. aber wenn die arge bei euch bis zu 490 € für 4 personen zahlt, dann sollte es kein großes problem geben. der vermieter ist derjenige, der es sich auf kosten des staates gut gehen lässt.