Beiträge von lacki

    nein, kein einkommen,denn indem du der arge klar machst, dass laut Gesetz Vermögen alles das ist, was du vorher schon hattest. Und die Kaution ist dein Geld. Es ist egal, ob es auf deinem Sparbuch oder beim Vermieter lag. Die Kaution ist immer dein Eigentum und dient nur als Sicherheit, falls der Vermieter nach Auszug Forderungen an dich hat.


    aber die saftigen zinsen, die mit rausbekommst, das ist einkommen!:p

    nach einer adoption muss du nicht mehr zahlen, hast aber auch keine rechte mehr an dem kind. du hast also auch kein umgangsrecht mehr. eigentlich bist du dann nur noch ein fremder für das kind mit dem dich nur noch gemeinsame gene verbinden. rechtlich gesehen ist dann der mann deiner ex der leibliche vater.
    Wenn er dein Kind adoptiert und du dem zustimmst, dann hat er auch die Verpflichtung dafür aufzukommen und du musst keine Alimente mehr bezahlen. Hast aber natürlich auch keinerlei Rechte mehr an deinem eigenen Kind! Denk gut darüber nach und mach das niemals wegen dem Geld!

    Zitat

    Hier ist das absolute Ghetto was wir schon 2 Tage nachdem wir den Mietvertrag unterschrieben hatten feststellten. Fast täglich wirft man mit Lebensmittel ( Äpfel, Eier usw.) an unsere Fenster, Kinder laufen vereinzelt mit Messer herrum, Jugendliche bieten Drogen zum Kauf an, Betrunkene stehen bis spät in der Nacht (tagsüber auch) direkt am Kiosk vor der Tür herum und übergeben sich des öfteren


    wo wohnst du denn? sicher irgendwo in berlin (wedding oder neuköln)!:D


    solange die arge keine notwendigkeit in einem umzug sieht, sehe ich übrigens auch so, könnt ihr zwar auf eigene kosten umziehen und müsst eine kaution selbst zahlen, aber ich kenne auch fälle, da wurde darauf hin die zahlung für kosten der unterkunft völlig eingestellt.:(

    ja, auch bei einem wohngeldantrag muss die wohnung angemessen sein. nicht dass du dir noch am potsdamer platz ein kleines apartment für 2500 € kalt nimmst und denkst, vater staat wird's schon bezahlen.
    alles was unangemessen ist wird als nicht förderfähig eingestuft und daher nicht bezahlt.

    kitty hat recht. man wird wird sie natürlich gleich als eine bedarfsgemeinschaft werten. und es wid eine frist gesetzt, in der man eine wohnung aufzugeben hat.

    ob nun erwerbsunfähigkeitsrente oder hartz4, bei 35 jahre kleben wir es in etwa auf das gleiche rauskommen. um die eu-rente durchzubringen, brauchst du sicher 12 bis 18 monate. also bleib bei hartz4 und versuche, dir noch nebenbei etwas dazu zu verdienen.

    na sie muss sich auch, wie du es tun musst, um arbeit bemühen, um irgendwann keine hartz4-leistungen mehr zu beziehen. dass das nichts mehr wird, wissen wir alle, auch der sachbearbeiter. aber man kann ja wenigstens so tun, als ob man sich um arbeit und anstellung bemüht.

    dein freund muss dich doch nicht versorgen, es wird lediglich sein einkommen angerechnet wenn ihr in einem haushalt lebt.


    Zitat

    Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen


    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    dein anwalt hat keine ahnung oder er will nur etwas geld machen. sei vorsichtig.;)


    hier der gesamte paragraph:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

    laut düsseldorfer tabelle müsstest du unterhalt zahlen, bei einem eigenbehalt von 950 euro. zudem müsstest du der mutter bis zu drei jahren betreunungsunterhalt zahlen. aber das wird wohl bei einem azubigehalt wohl nichts. also hartz4 und unterhaltsvorschuss für die mutter und kind. musste dann später zurück zahlen, ans jugendamt.