Hartz4, also volles Programm. Die Miete für die Wohnung sollte schon angemessen sein. Für Berlin wären das z.b. 450 warm im Monat.
Beiträge von lacki
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Quatsch, was hat das mit dem Altern zutun. Klar seid ihr eine BG, sofern ihr 12 Monate oder länger zusammen wohnt. Bist du bei deiner Freundin polizeilich gemeldet? Wenn nicht, dann sind in der Tat deine Eltern für dich zuständig.
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turtle Also selbst wenn man 3 Monate gesperrt ist zahlt das Arbeitsamt? Gilt das nur beim ALG1 oder auch beim ALG2? Das wäre mir auch neu, heisst es doch immer dass sich die Leute da selbst versichern müssen!
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Nee, der wird wohl hier her ziehen. So lese ich das. Er hat nach 3 Monaten Anspruch auf Transferleistungen.
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weil nur Einkommen aus Arbeit zählt. Arbeiten tut ja deine 8jährige Tochter nun wirklich nicht.
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macht mal einen angemessenen Mietvertrag mit eurem Sohn. Eine fiktive Kaltmiete plus 1/3 der Nebenkosten inkl. Heizung. Dann kann er Hartz4 beantragen und ist auch weiterhin krankenversichert. Allerdings müsstet ihr die Mieteinnahmen dem Finanzamt als steuerpflichtiges Einkommen melden. Zudem sollten die Mietzahlungen dem Jobcenter gegenüber transparent dargestellt sein, also am besten per Banküberweisung.
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Was soll denn dieser Eiertanz. Da kommen dann sicher noch 150 € Nebenkosten hinzu. Dann sollen die Jungs arbeiten gehen. Kein Mensch bekommt in Deutschland eine Luxuswohnung finanziert. Auch syrische Flüchtlinge nicht.
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Ein Antrag auf ALG 2 wirkt immer zum 1. des Monats zurück.
Danke, ich dachte bisher immer, ab Tag der Antragseinreichung!
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nein, Hartz4 kann man nicht rückwirkend beantragen. Gibt es erst ab Antragsstellung. Außerdem ist doch das Geld gleich weg, soll doch damit der Dispo ausgeglichen werden, oder? Naja, sind ja nur 900. Kann es denn der Papa nicht bar geben?
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oder ab dem 15. April
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der Zeitpunkt des Zuflusses ist entscheidend. Bist du schon im Hartz4-Bezug zählt es als Einkommen. Schonvermögen sollte es ja nicht sein, da du ja das Geld an die Bank zahlst.
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So ist es. Ausziehen und dann Hartz4 beantragen.
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nein, ist ja nur eine Umlagerung von Vermögen, welches scheinbar dem Vermögensfreibetrag zuzuordnen ist.
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Ja, weil nun mal das Zuflussprinzip zählt. Das Geld am 31.11. war für Dezember und im Dezember hast du Gehalt vom Arbeitgeber bekommen.
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Nur mal so: ich weiß ja nicht wie alt du bist und über welchen Qualifikation du verfügst. Ich habe bei dir den Eindruck dass du, hier Mitglied sein 5 1/2 Jahren ein Lebensmodell Hartz4 planst. Man kann auch schaffen gehen, dann hat man solche Probleme nicht. Ehrgeiz, Fleiß und Strebsamkeit sieht anders aus!
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Erstmal ans Jobcenter weitergeben, die Mieterhöhung. Hier kannste nachschauen, was in deinem Landkreis üblicherweise vom Amt übernommen wird.http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Wenn du Pech hast, ist die neue Miete für deinen Landkreis/Stadt zuteuer und würde daher nur für 6 Monate übernommen. Du würdest dann auch eine Aufforderung bekommen, die Kosten der Unterkunft zusenken, also eine neue Wohnung suchen. Nach 6 Monaten müsstet du dann den evt. zu hohen Anteil der Miete salbst aus deinem Regelsatz zahlen. -
Da scheinbar im Oktober 2012 entsprechender Bescheid zugegangen und ist dieser rechtskräftig wurde, verjährt dieser erst in 30 Jahren. Denn vor der Zahlungserinnerung muss ja ein Bescheid ergangen sein.
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Zitat
Gesetzliche Vermutung
Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Partner
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.Du kannst dich aber auch mal bei Wikipedia informieren! https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
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ob ihr überhaupt als Wohngemeinschaft anerkannt werdet ist fraglich, da ein Kind mit dabei ist. Sicher ist, man euch nach 12 Monaten als Bedarfsgemeinschaft werten wird. Bis dahin könnte die Bekannte 2/3 der Wohnkosten warm als Kosten der Unterkunft geltend machen.
Hier die Richtwerte fürs Saarland: http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Saarland---01.01.2016.pdf -
man sollte beim Studieren im letzten Semester zusätzlich das Fach "Wie beantrage ich Hartz4" einführen!