Um Euch mal den richtigen Weg zu zeigen......... Ich habe nichts von alleinerziehend geschrieben!!!!!!!! Meine zweite Tochter, von der hier die Rede ist, hat auch kein Kind!!!!!!!!! Mittlerweile habe ich mich auch anderweitig kundig gemacht. Also, BAFÖG und BAB ist nicht. Weil, es ist eine gewerbliche und eine Zweitausbildung. BAB gibt es nur für Erstausbildungen. Ich habe auch eine eventuelle Gesmtsumme.
Ausbildungsvergütung 400,- € Brutto, es bleiben nach Abzug der Sozialleistungen eventuell 320,- € übrig (?)
Kindergeld 184,- €
Wohngeld, evntuell 165,- € (?)
Dann hätten wir eine Gesmtsumme von 669,- €.
Abzüglich
Miete warm = 347,- €
Strom = 40,- €
Kabelanschlußgebühr = 11,- €
GEZ knapp 18,- €
Bleiben ca 253,- € übrig.
Da sich die Berufschule in einer anderen Stadt befindet, gehen davon nochmal die Fahrkosten für Bahn und Bus ab. Berufsschule ist immer, einmal 1 Tag und einmal zwei Tage pro Woche. Zusatzjob ist nicht, da sie als Lehrling auch Samstag arbeiten muß.
ERGO.................. wird sie wohl erstmal dem Staat weiter auf der Tasche liegen und weiter viele Bewerbungen schreiben.
Beiträge von rollo1
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Hallo,
ich habe eine Frage an alle. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Meine Tochter, 21 Jahre alt, wohnt in einer eigenen Wohnung und bezieht Hartz IV. Sie hat eine abgeschlossene Schulausbildung (Realschule) und eine abgeschlossenen Lehrausbilbung. Da sie in Ihrem Beruf keine Beschäftigung findet, möchte sie jetzt noch eine zweite Lehrausbildung machen. Da das Lehrlingsgehalt am Anfang aber nur 400,- € Brutto beträgt, reicht das ja nicht für Miete usw. Auf welche Leistungen von welchen Ämtern kann sie hoffen bzw. auf welche Leistungen hat sie Anspruch? Bei Nachfragen auf den Ämtern wir einem ja nicht umfassend und vollständig geantwortet.
Danke im Vorausrollo1
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Hallo Wolfgang,
meine Tochter bezieht schon lännger H4 als Alleinerziehende. Die Nachforderung ist für den Zeitraum Januar 2009 bis September 2009. Dann ist sie in eine andere Stadt gezogen, wohnt mittlerweile aber wieder hier mit einem arbeitenden Lebenspartner. Mir ging es ja hauptsächlich darum wieviel Warmwasserpauschale die ARGE von den Heizkosten abziehen darf.Rollo1
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Hallo,
ich bin neu hier und möchte einfach fragen ob jemand helfen kann. Meine Tochter, Alleinerziehen mit 4jährigem Sohn hat eine Heizkostennachforderung in Höhe von 197,80 € von ihrem Vermieter erhalten. Dem gegenüber steht eine Betriebskostengutschrift von 48,17 €. Für de Restsumme von 149,63 € hat sie bei der ARGE einen Übernahmeantrag gestellt.
In dem Bescheid wird mitgeteilt, dass nach Abzug der Warmwasserpauschale nur 12,83 € übernommen werden.
Nach meiner Kenntnis dürfen max. 18 % als Warmwasserpauschale von den Heizkosten abgezogen werden. Liege ich da falsch? Ich kann nicht nachvollziehen, wie die ARGE auf eine solche Summe kommt.
Kann mir da jemand helfen?