Beiträge von Hamlok

    Hallo ihr beiden,


    danke erstmal für die raschen Antworten, die haben mir sehr geholfen. Ich könnte mir vorstellen, dass das mit dem Psychologiestudium auch auf meinen Studiengang zutrifft -> Germanistik (und als Begleitfach Philosophie) weil man da alleine mit dem Bachelor auch nicht viel anfangen kann.


    Ich hatte irgendwo was gelesen von: Regelstudienzeit überschritten = Studium muss nicht mehr bezahlt werden. Gilt das dann bereits als: "nicht zielstrebig verfolgt", oder hängt das vom Einzelfall ab?


    Liebe Grüße,
    Hamlok

    Guten Tag,


    ich habe ein paar Fragen zum Unterhalt, ich hab mich bereits durch die Informationstexte bewühlt, aber die haben leider alle nicht so ganz zu meinem Fall gepasst.


    Ich bin 24 und absolviere im Moment ein Bachelorstudium in NRW.
    Ich wohne zuhause bei meiner Mutter, während mein Vater Unterhalt zahlt.


    Meine Fragen wären:


    -> Habe ich in dem Alter und wenn ich zuhause wohne ein Recht auf Unterhalt (bzw meine Mam, an die dieser ja geht)
    -> Ist der Anspruch durch irgendetwas eingeschränkt?
    -> Wenn mein Bachelorstudium nun 2 Semester länger dauern würde, als die Regelstudienzeit beträgt, verfiele der Anspruch dann?
    -> Und zählt der darauf folgende Masterstudiengang noch zum Erststudium, oder ist der Anspruch nach dem Bachelorstudium beendet?
    -> Bis zu welchem Alter besteht überhaupt Anspruch auf Unterhalt?



    Wenn jemand das wüsste wäre es nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet. In den Infotexten war das Beispiel von Studierenden die nicht mehr zuhause wohnen mehr ausformuliert und selbst da gab es noch ein paar Lücken, die nciht ganz geklärt waren. Und welche Art von Studium bis wann unterstützt werden muss habe ich leider nirgends gefunden.


    Liebe Grüße,
    Hamlok