Vielen Dank für die Antwort!
:):)
Beiträge von Nyana
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Hallo Zusammen,
ich bin 22 und Mutter einer 10 Monate alten Tochter.
Wohnen zusammen noch bei meinen Eltern.
Nun aber möchte ich mit meiner Kleinen Ausziehen da die Wohnung zu klein wird, und wir uns Alle solangsam gegenseitig auf den Wecker gehen ( wir sind 5 Personen in einer 3 Zi. Wohnung:( ).Ich Lebe Momentan von Hartz4 und bekomme Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt usw.
Ich weis das ich einen Antrag auf Erstausstattung für eine Wohnung beantragen kann.
Bin auch schon seit längerem auf der suche nach einer Wohnung, was aber leider nicht ganz so einfach ist, da ich mich an den regelsatz von 435.-€ kalt richten muss, wenn mir das Amt die Miete etc. zahlt.Nun aber ist meine eigentliche Frage:
Wenn ich die Möbel etc. gestellt bekomme, und ich Irgendwann wieder Arbeiten gehe, wenn die Kleine in den Kindergarten geht (möchte ich mit meinem Partner zusammen ziehen).
Kann/Darf ich dann die Möbel,was mir vom Amt gestellt worden sind, dann mit in die neue Wohnung nehmen oder muss ich die ''Einrichtung'' dann abgeben und das Geld was mir zur Verfügung gestellt worden ist zurück zahlen?MfG
Nyana