Beiträge von suzibabsy

    Habe noch Anspruch auf Leistungen im Juni. Hier ist es so, wenn du Arbeitslohn zum Monatsende bekommst (obwohl du ja zuerst einen Monat arbeiten musst bevor du Geld bekommst) hast du keinen Anspruch auf Harzt IV im Folgemonat. Erst im darauf folgenden Monat. Kann das JobCenter wohl regeln wie es will.


    Ansonsten bin ich nicht der Freund von persönlichen Gesprächen, weil ich keine Beweise habe und wie du weißt, so persönliche Gespräche kann das JobCenter auch auslegen wie es will.


    Gegen einen Bescheid kann ich Einspruch einlegen, aber ist so eine Aufforderung ein Bescheid?

    Schönen guten Tag,


    habe folgendes Problem:
    bekomme seit 15 Monaten Hartz IV und habe am 10. Mai 2010 einen Tag gearbeitet und diese Stelle abends per Fax gleich wieder gekündigt. Diese Arbeit gefiel mir nicht. Habe meinem JobCenter mitgeteilt, dass ich einen Arbeitsvertrag habe und diesen wieder gekündigt habe, weil diese Arbeit für mich unzumutbar war und sobald ich eine Abrechnung, wenn überhaupt, erhalte werde ich dies unverzüglich melden, damit das JobCenter mir diesen einen Arbeitstag von meinen Leistungen wieder abziehen kann. Am 14.05.2010 erhielt ich einen Brief vom JobCenter, dass ich die Lohnabrechnung und den Geldeingang etc. bis zum 31. Mai 2010 vorlegen soll, mit „Bitte beachten Sie“ dass die Geldleistungen ganz versagt werden, bis ich die Mitwirkung nachhole. Daraufhin habe ich per Fax geschrieben, dass der Geldeingang zum Monatsletzten ist und ich bis 31.5.2010 diese Papiere daher noch nicht einreichen kann. Ergebnis: Ich bekam Ende Mai 2010 keine Leistungen vom JobCenter :mad:. Was kann ich nun machen um die Leistungen für den Monat Juni 2010 zu erhalten.
    PS. Habe übrigens schon wieder eine neue Arbeit angefangen.
    Besten Dank im Voraus.
    Suzibabsy