Beiträge von lillu

    hallo leute ich hoffe jemand kann mir dabei behilflich sein mein antrag für nebenkosten nachzahlung wurde mir komplett abgelehnt grund :


    1) Die bruttokaltmiete der von ihnen bewohnten unterkunft ist nicht angemessen im sinne des § 22 ABS 1 SGB II. Hierüber wurden Sie mit dem schreiben vom 5 juli 2008 informiert. Aus diesem grundkann der anteil der nebenkosten im nachzahlungsbetrag nicht übernommen werden.


    2.)die gesamten heizkostem im abrechnungsjahr 2009 betrugen 804,82 euro, wir leisteten an vorauszahlung 12 mal 60 euro also 720 euro, es ergibt sich somit grundsätzlich eine nachzahlungsbetrag von 84,42 euro für die heizkosten, die kosten der warmwasseraufbreitung müssen aus der regelleistung (§ 20 SGB II ) finanziert undkönnen nicht im rahmen des § 22 Abs.1 SGB II übernommen werden, diese betrugenim abrechnungsjahr2009 307,09 euro, sie leisteten bereits 190.90 euro aus der regelleistung für diese kosten, den differenzbetrag in höhe von 116,85 euro müssen sie noch selbst tragen, da dieser betrag den nachzahlugsanspruch in höhe von 84,42 euro übersteigt muss der antrag leider ingesamt abgehlent werden..


    kann mir bitte jemand genaueren erklären was das heissen soll letztes jahr hatte ich 290 euro nachzahlung und mir wurden 190 euro bezahlt 110 müsste ich selbst tragen aber das dieses jahr komplett abgelehnt wird hätte ich nihct gedacht


    hätte ich eine chance wenn ich widerspruch einlegen würde und wenn ja wie könnte ich einen widerspruch machen was könnte ich als begrundung schreiben ich hoffe sie können mir behilflich sein


    liebe grüsse