Beiträge von exclusive

    Hallo an alle Leser,


    Also ich schildere erst einmal meine Situation ,


    Ich lebe von Hartz4 verheiratet und lebe bei meiner Mutter die auch leider nach einer Kündigung vom Arbeitgeber auch bei Hartz 4 ist.
    Die Miete wird voll von ARGE übernommen.


    So im April hat mein Mann ein Visum zur Familienzusammenführung bekommen, im Mai stellten wir einen Antrag für meinen Mann mit dem VIsum.
    Jetzt hat mein Mann einen Aufenthalt am 18.Mai bekommen den habe ich auch gleich am selben Abend der ARGE eingereicht.


    Nun habe ich heute Post bekommen worin der Antrag vom 5.Mai abgelehnt wird mit der folgenden Begründung:


    § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II bestimmt das Leistungen nach dem SGB II erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen erhalten , die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BDR haben.


    Ein Leistungsausschluss ergibt sich gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 SGB II für Ausländer während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland.


    Sie sind am 22.04 mit einem Visum in die BDR eingereist. Die Antragstellung erfolgte bereits zum 5.5.


    Ihr antrag wird so mit abgelehnt.



    Das ist das Schreiben vom Amt.


    Könnt ihr mir sagen ob mein Mann wirklich kein Anspruch hat ?
    Er hat einen Aufenthalt § 30 ausg. sprich nachzug zum ehegatten haben ein 1 Monate altes Kind zusammen.


    Den schreiben hat das Amt nach dem ich seinen Aufenthalt eingereicht habe geschickt.


    Ich bitte um Hilfe.


    :confused: