Beiträge von landlord

    Vielen Dank an Spejbl,


    für die sachdienlichen Informationen! Sehr interessante Links.
    So ist es, es handelt sich eher um aufstockendes ALG2, wir sind beide freiberuflich tätig und erzielen Einkommen über unsere Selbständigkeit, wobei der Bedarf für mich eben nicht mehr gedeckt ist.
    Nur zur Erinnerung: Ich habe keine Probleme mit der Regelung zur Bedarfsgemeinschaft, natürlich verstehe ich, dass der Besserverdienende, den anderen Partner unterstützen sollte, was sowieso geschieht. Wenngleich man hier auch unterschiedlicher Meinung sein kann. Was ich aber nicht verstehe und geradezu ärgerlich finde, ist die Tatsache, dass mein Partner automatisch als "arbeitssuchend" registriert wird, weil ich für mich einen Antrag stelle. Laut den Unterlagen und Antragsformularen wird er also zukünftig ebenso zur Beibringung von Informationen, zur Mitwirkungspflicht und sogar zur Arbeitssuche verpflichtet, obwohl er Arbeit hat. Das ist doch Blödsinn!
    Er verdient genug für sich, aber eben nicht genug für zwei Personen. Mir ist wohl klar, dass das zukünftige Einkommen des Partners relevant für den Bezug von ALG2 bei mir ist. Aber, ich sehe nicht ein, dass er zu Bestrebungen verpflichtet wird, die der Arbeitsfindung für ihn dienen sollen. Denn er fordert ja keine Unterstützung für sich selbst.


    HG

    Hallo,


    ich werde einen Erst-Antrag auf ALG2 stellen müssen. Ich habe mir die einzelnen Antragsformulare im Internet angesehen und herunter geladen, doch habe ich da ein echtes Verständnisproblem im Hauptantrag: Ich verstehe die Beschreibung zu "Bedarfsgemeinschaften" und habe auch kein Problem, Angaben dazu zu machen. Aber, verstehe ich das richtig, dass ich bei Angabe eines mitwohnenden Lebensgefährten (nicht verheiratet), gleichzeitig für uns Beide einen Antrag auf ALG 2 stelle? So heißt es doch der Ausfüllhilfe:
    "Die Bedarfsgemeinschaft wird grundsätzlich durch denjenigen vertreten, der die Leistung beantragt (Antragsstellerin/Antragsteller). Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ist nur ein Antrag erforderlich."


    Das ist aber nicht meine Absicht. Ich möchte keinen Antrag auf ALG 2 für meinen Partner stellen, sondern nur für mich selbst. Denn er verdient ja, jedoch nicht genug, um uns beide zu stützen. Insofern verstehe ich dann die "Bedarfsgemeinschaft" wieder nicht. Ich bin bedürftig, aber nicht er. Wieso muss ich Ihn dann überhaupt angeben? Mir ist klar, dass die Vermögensverhältnisse geprüft werden, ist soweit auch kein Problem.


    Verstehe ich das etwa falsch?
    Danke und Grüße, L.