Gesetzt den Fall, daß...
Du bist also, wie ich es rauslese, unter 25. Wohnst du noch in der elterlichen Wohnung oder hast du bereits einen eigenen Hausstand? Davon hängt u.a. auch ab, ob du mit deinen Eltern eine sogen. Bedarfsgemeinschaft bildest oder nicht. Ist das nämlich der Fall, bekommen entweder Alle oder keiner ALG II. Je nachdem, wie hoch die Einkommen und verwertbaren Vermögen sind.
Als Student bist du selbst aber vom ALG II ausgeschlossen. In sofern wird die Frage für dich selbst eh erst, wenn überhaupt, nach Abschluss des Studiums relevant.
Wegen Job hat doch der Bildungsträger sicher Kontakte und/oder du gehst mal ins BIZ der BA für Arbeit. Hartz IV (JC) ist nämlich die ungünstigste Variante. Das wird nämlich spätestens dann klar, wenn die Frage nach den Pflichten eines ALG II Empfängers erörtert werden. Schließlich wirst du da in die Pflicht genommen. Das wird über eine Eingliederungsvereinbarung geregelt. Was auch wichtig ist zu wissen, die Verpflichtungen greifen ab Antragstellung, auch wenn der Bescheid später ergeht. Und zudem kannst du jederzeit zu deinem Vermittler, Fallmanager etc. geladen werden. Und das passiert i.d.R. auch. Und das sicher öfters.
Und, im ALG II gibt es keinen Berufswunsch. Nach dem Gesetz kann das JC dich auch an Mc.D. und Burger-K. vermitteln, also dort Arbeit anbieten.
Ja, du stellst dich an der Reception oder am Empfang beim JC vor. Dann werden deine Daten erst einmal aufgenommen. Das zählt auch als Tag der Antragstellung. Da kannst du entweder den Antrag abgeben oder/und es wird noch mal durchgesprochen, was benötigt wird. Dann gibt es einen Termin zur Abgabe.
Aber auch bei Online geht es nicht schneller. Das einzige, was zählt, ist das Datum. Der Tag der Antragstellung ist der Tag, dan dem du online den Antrag stellst. Schließlich müssen Daten erfasst werden, eine EGV erarbeitet und unterschrieben werden, Unterlagen beschafft werden etc., etc., etc. Da bekommst du sicher einen Termin zugestelllt und es läuft dann genauso ab.
Ja klar, du mußt Alles, was Einkommen und Vermögen ist, dem JC anzeigen. Dazu gibt es zum Mantelbogen (oder Hauptantrag) die Anlage EK, VM und noch diverse andere Anlagen. Aber das wird dir das JC dezidiert erklären. Und, was für deinen Fall notwendig ist, da bekommst du die auszufüllenden Anlagen. Da wird man dir auch sagen, wie, wo, was auszufüllen ist. Sage ich aber gleich, das Zusammenstellen der Unterlagen ist eine Herausforderung an sich. Im Schwierigkeitsgrad kommt das einer Zusammenstellung von Buchhaltungsunterlagen gleich. Da müssen Unterlagen, Nachweise, Kontoauszüge etc. herbeigeschafft werden. Aber, das ist dir ja nicht neu.