Na da ist einiges schiefgelaufen.
1. KV Familienversicherung wäre durchaus drin. Bei welcher KV ist er denn, bei welcher du? Gesetzlich oder Privat ?
2. Kindererziehung, Haushalt und ihn den Rücken für Arbeit freihalten und als Dank dann dafür Kritik wegen parasitärem Verhalten einstecken müssen? Pfui Daibl, das sagt einiges über ihn aus.
3. Wenn er so drauf ist und keine Anzeichen zeigt, daß er eine andere Einstellung dir gegenüber einnimmt, bleibt nur, die Scheidung zu beantragen. Für solche Sachen gibt es diverse Foren, auch Beratungsstellen etc. nennt sich Familienrecht, Scheidungsrecht ...
4. Ja und da kannst du zum JC. Durch den Scheidungsantrag wurde der Wille zu einem dauerhaften getrennten Lebens nachvollziehbar, erkenntlich und glaubhaft zum Ausdruck gebracht.
Da dein EX das Einkommen und Vermögen hat, wird der dich beteiligen müssen. Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich und diverser anderer Leistungen. Wo er leistungsverpflichtet ist, das mußt du einfordern, ggf. einklagen. Denn das JC wird das als vorrangige Leistungen verstehen und diese erst einmal auf deinen Bedarf anrechnen. Je nachdem, wo das Kind lebt, zahlt entweder er dir oder du ihm Kindesunterhalt.
Wobei, es macht allerdings einen Unterschied, ob ihr in regulärer oder wilder Ehe zusammengelebt habt.
Im ganzen ist das Alles mal ein Thema für eine anwaltliche Begleitung (da rechtlich interdisziplinär). Zunächst kannst du aber auch erst einmal Beratung bei einer karikativen, städtischen, kirchlichen Einrichtung Rat holen. Notfalls auch mal die Telefonseelsorge anrufen.
Wichtig: Erst einmal reden, reden, reden und Rat einholen. Ja und dann und in Abstimmung zielgerichtet handeln.