Wenn man unter der Freigrenze für das Vermögen (S. §12 SGB II) gekommen ist, kann man wieder ALG II beantragen, sofern Bedürftigkeit besteht.
Nun ist aber nicht so, daß ein unwirtschaftliches Verhalten gesponsert wird. Je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem Bedarf variiert natürlich diese Zeit. Es ist aber auch nicht so, daß man lediglich den sozialrechtlich relevanten Bedarf ableben darf. Besser darf man schon leben.
Aber eben auch nicht verschleudern. Ich würde mal schätzen, ist aber wirklich nur eine Hausnummer: Pro Person und Monat 1.000 EUR, vielleicht 1.200 EUR Verbrauch. Da dürfte eigentlich nichts schiefgehen. Wäre so ca. das 1,5 - fache des sozialrechtl. Bedarfes