Wird nur schwierig mit dem Nachweis. Denn der AG wird das natürlich leugnen. Und dann steht Aussage gegen Aussage. Und, ob vom Kollegenkreis unter diesen Umständen Unterstützung kommt, darf auch bezweifelt werden.
Bei einer Strafanzeige fährt der TE natürlich auch ein gewisses Risiko, denn wenn der Richter hernach zu Ungunsten des TE entscheidet und dem AG recht gibt, hat der TE echt ein Problem. Denn dass der AG gegen eine Anzeige vorgehen wird, möglicherweise mit einer Gegenanzeige, dürfte wohl auch klar sein. Eine Anzeige würde ich also nur befürworten, wenn seitens des TE die Beweislage sicher ist. Am sonsten, Vorsicht bei juristischen Schritten.
Gut, man könnte zunächst noch einen Anwalt für Arbeitsrecht, die Gewerkschaft oder eine andere in Sachen Arbeitsrecht kompetente Person befragen.
Ob das JC hier der richtige Ansprechpartner für eine Anzeige ist: 50/50. Hängt vom SB ab. Der Vorschlag, sich vom Arzt arbeitsbefreien zu lassen, bringt es auch mit sich, dass darüber das JC informiert wird. Denn hier geht es dann um das Thema Zumutbarkeit. Also landet die Sache eh auf dem Tisch des SB. Und ob dieser Anzeige erstattet, ist dann sein Problem.