Beiträge von Spejbl

    Wird nur schwierig mit dem Nachweis. Denn der AG wird das natürlich leugnen. Und dann steht Aussage gegen Aussage. Und, ob vom Kollegenkreis unter diesen Umständen Unterstützung kommt, darf auch bezweifelt werden.


    Bei einer Strafanzeige fährt der TE natürlich auch ein gewisses Risiko, denn wenn der Richter hernach zu Ungunsten des TE entscheidet und dem AG recht gibt, hat der TE echt ein Problem. Denn dass der AG gegen eine Anzeige vorgehen wird, möglicherweise mit einer Gegenanzeige, dürfte wohl auch klar sein. Eine Anzeige würde ich also nur befürworten, wenn seitens des TE die Beweislage sicher ist. Am sonsten, Vorsicht bei juristischen Schritten.


    Gut, man könnte zunächst noch einen Anwalt für Arbeitsrecht, die Gewerkschaft oder eine andere in Sachen Arbeitsrecht kompetente Person befragen.


    Ob das JC hier der richtige Ansprechpartner für eine Anzeige ist: 50/50. Hängt vom SB ab. Der Vorschlag, sich vom Arzt arbeitsbefreien zu lassen, bringt es auch mit sich, dass darüber das JC informiert wird. Denn hier geht es dann um das Thema Zumutbarkeit. Also landet die Sache eh auf dem Tisch des SB. Und ob dieser Anzeige erstattet, ist dann sein Problem.

    Was die psychische Belastung im Callcenter betrifft:


    Da hilft nur eins: Ab zum Arzt und Krankenschein. So, wie des ausschaut, bist du psychologisch nicht in der Lage, andere über's Ohr zu haun. Nun, dann gibt es bei solchen Forderungen eben einen Krankenschein. Kläre mit dem Arzt, dass du unter solchen Umständen nicht arbeiten kannst. Wenn es geht, lass dir attestieren, dass du für soche "Jobs" nicht geeignet bist.


    Das hat den Hintergrund, dass, wenn die Zeitfirma kündigt, es wahrscheinlich so ausleget wird, als dass du Mitschuld daran hast. Die Folge wäre eine Sanktion seitens des JC. Und ob du den anderen Job bekommst, ist auch nicht sicher. Zudem muss das Gehalt gleich oder höher sein, als im bisherigen Job. Sonst drohen auch da Sanktionen.

    Dazu muss man aber wissen, dass die FDP die Partei der Besserverdienenden ist. Soviel ich weiß, könnte es mit der 5% - Hürde eng werden. Und, weil es nicht so viele Besserverdienende gibt (auch wenn sich mehr als 50% des Volksvermögens eben auf diese Gruppe konzentriert), hat die FDP Probleme in die Parlamente zu kommen, bzw. dort erhalten zu bleiben. Denn bei Wahlen wird nicht nach Kapitalanteilen, sondern nach Personen (also nach Köpfen) ausgezählt. Und dabei hat ein Wahlberechtigter eine Stimme. Und die Stimmen haben gleiche Gewichtung.

    Zitat: So liebe Leute ich will hier mal ein Thema zur Sprache bringen von dem ich meine das dies in Deutschland ein ganz dickes Thema ist und viel, viel öfters vor kommt als es tatsächlich vermutet wird und zwar auch in ganz, ganz vielen Branchen ich kenne persönlich mehrere Fälle in Pflegeberufen, Dienstleistern und auch im Handwerk. ...


    Muss dem leider zustimmen, kenne auch einige Fälle. Wenn auch in nicht so krasser Form. Aber fakt ist: ALG II wird von manchem Unternehmer als verkappter Lohnkostenzuschuss gesehen.


    Für den Arbeitnehmer stellt sich manchmal die Frage: Bei diesem "Kombi- Lohn" mitmachen oder aber einen anderen Arbeitgeber suchen. Und, wenn man dagegen angeht, kann man sich durchaus unbeliebt machen. So mancher Arbeitgeber hat schon mal in einem Arbeitszeugnis, natürlich verklausuliert und verschlüsselt, dieses Verhalten festgehalten.


    Grundsätzlich stimme ich dir, Horst, zu. Nur sagt die Politik selber, dass sie es besser findet, die Leute sind in Arbeit. Auch wenn sie wenig verdienen. Denn dann stockt der Staat eben (gerne) auf. Das sei besser als Arbeitslosigkeit. Und die Steuer-, Sozial-, und Finanzpolitik begünstigen ein solches Verhalten.

    Kann man sich streiten. Richtig ist natürlich, es gibt verschiedene Kompetenzen. Man kann zwar fachlich fit sein, dennoch aber z.B. mental gesehen, den Anforderungen nicht entsprechen. Denn gerade als Mitarbeiter eines Amtes sitzt man zwischen mehreren Stühlen. Das muss erst einmal ausgehalten werden. Das Fachliche also ist das eine, das Ambiente das Andere.


    Das Gesetz ist das Eine, die Intention des Gesetzes das Andere. Klar, kann man Paragraphenreiterei betreiben. Nun, das ist eben genau das, was man den "Geist der Pharisäer und Schriftgelehrten" nennt. Und das ist zumindest destruktiv. Nutzt niemandem was und wird der Aufgabe nicht gerecht.


    Bei allem Plädoyer für Polemik, das Fachliche sollte trotzdem stimmen. Für ein Forum ist es auch gut, wenn es dort fachlich kompetente Antworten gibt. Denn nicht wenige USER schreiben ja in so einem Forum, um sich z.B. auf den Besuch (bzw. Termin) im JC vorzubereiten, oder fachlichen Rat holen, wie man mit Bescheiden und Verwaltungsakten etc. umgehen soll. Oder wie bestimmte Sachen gestaltet werden können (gemeint ist natürlich die Gestaltungsfreiheit im legalen Bereich; Betrügereien sind zu ahnden), um den Geldfluss zu Gunsten des Verbrauchers zu optimieren.


    Auch geht es nicht um die Wünsche der JC- Mitarbeiter. Nur, diese stehen eben in der Materie drin und können fachlichen Rat geben. Grundsätzlich tut es einem Forum gut, wenn es dazu beiträgt, das Leute komunizieren, sich austauschen, egal auf welcher Seite des Tisches man sitzt.

    Siehst du, genau das aber ist Marktwirtschaft. Denn die verbleibenden Mitarbeiter könnten ja (zumindest in der Theorie) zur Konkurrenz wechseln, wenn das Gehalt zu niedrig ist. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter jedenfalls sind ja fit, was die Vermittlung der Mitarbeiter betrifft. Zumindest, wenn man den Publikationen der Medien Glauben schenken darf.


    Auch über die anderen Konditionen der Arbeitsbedinguingen liesse sich gut streiten. ...

    Zitat: ... Kassel (dapd). Das Bundessozialgericht hat die Rechte von erwerbstätigen Hartz-IV-Empfängern gestärkt. Wie die Kasseler Richter am Mittwoch entschieden, zählt Kurzarbeitergeld wie Arbeitseinkommen und darf deshalb nicht in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Es seien dieselben Abzüge wie beim Arbeitslohn zu berücksichtigen (Az.: B 14 AS 18/11 R). Die bei Hartz IV geltenden Freibeträge für Erwerbstätige sollen ein Anreiz für Aufnahme und Aufrechterhaltung eines Jobs sein, erklärte der Senat. Das Kurzarbeitergeld gehe in dieselbe Richtung. ...


    http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/DEUTSCHLAND/Kurzarbeitergeld-ist-nur-teilweise-auf-Hartz-IV-anzurechnen-artikel7932875.php

    Danke fürs Lesen,
    habe den Text in einem weiteren Forum gepostet, in dem derzeit darüber diskutiert wird.


    Und in jenem Forum hast du gute Antworten erhalten. Dort heisst der Thread: Konto verschwiegen - Konenabruf :(


    Übrigens, besagtes Forum ist Klasse.


    Im Übrigen, schau doch mal auch in diesem Forum unter:


    http://www.sozialleistungen.in…s-achtung-lang-16604.html


    vorbei.

    Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip. Aber, kannst du nachweisen, dass die Zinsen vor dem Bezug des ALG II zugeflossen sind. Und, dass du also über sie verfügen konntest? Und vor allem: Sind diese im Vermögen mit angegeben worden?


    Wenn du alle Fragen mit ja beantworten kannst, sehe ich bei einer Klage eine Chance auf Erfolg. Aber garantieren kann ich nicht. Denn das Gericht wird ein Urteil fällen. Und nicht vergessen: Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, kann auch das JC das Urteil anfechten.


    Also mal gefragt, um welche Summe wir uns hier unterhalten.

    Nun so einfach ist das nicht. Das ist die Grenze für das GESAMTE BAR- Vermögen. Also auch Geldanlagen, Sparbücher, etc. Allerdings eben das Barvermögen.


    Hinzu kommen noch weitere Freibeträge für andere Vermögen:


    KFZ: Ein Wagen darf aber nicht mehr als 7.500 EUR wert sein.


    Altersvorsorgebeträge (mit Verwertbarkeitsausschluss vor dem Renteneintrittsalter) auch geschützt. Pro Lebensjahr 750 EUR Freibetrag.

    Dann kommt das Geld ja. Also noch im zulässigen Bereich. Banklaufzeit: Bis zu 3 Tagen.


    Tschjaaaa, bei vielen, die im Erwerbsleben stehen, gibt es den Lohn erst Mitte des Folgemonats.


    Da es in der Vergangenheit auch bei mir ab und an mal dieses Problem gab, hatte ich z.B. mit meinem Vermieter vereinbart, den Bankeinzug generell erst am 3. Banktag des Monats vorzunehmen. Das sparte ihm und mir nervige RLS und damit Kosten.

    Man sollte schon nach bestem Wissen und Gewissen die Prognose (EKS) ausfüllen.


    Ein Drucker für 120 EUR sind Betriebsausgaben. Der Bereich GWG (Geringwertige Wirtschadftsgüter) geht bis 410 EUR. Zumindest steuerrechtlich kann das sofort abgeschrieben werden.


    Was teurer wäre, würde über eine Abschreibung über mehrere Jahre (s. Afa- Tabellen) zum Aufwand.


    Zu beachten ist aber immer, dass eine Ausgabe wirtschaftlich sinnvoll ist. Das kann vom FA und auch vom JC gecheckt werden.