Also, wenn man denn schon weiss, was man zurückzuzahlen hat, das Geld bei Seite legen und bei Fälligkeit an angegebene Bankvernindung zahlen. Dazu ergeht ein Erstattungsbescheid. Vorher ist für das Amt die Geldzuordnung immer ein beisserl schwierig. Sind Interna beim Amt.
Ändern sich die Verhältnisse innerhalb eines Bewilligungszeitraumes, sind diese Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Mögliche Nachzahlungen sollte man daher zurücklegen, damit diese bei Fälligkeit sofort angewiesen werden können. Überschlagen kann man das ja schon. Und zur Beachtung: Es zählt der Geldzufluss. Also kann z.B. bei Arbeitsaufnahme im Juli der ALG II Anspruch Juli noch genauso hoch wie vorher sein, nämlich dann, wenn das Juli-Gehalt im August ausgezahlt wird.
Im Übrigen: Private Schulden werden nicht berücksichtigt. Die Rückzahlung derselben mindert regelmässig nicht das anzurechnende Einkommen.
Gehalt: Es wird natürlich zunächst vorläufig (unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens) bewilligt. Gerade bei schwankenden Einkommen kann man da auch gar nicht anders verfahren. ALG II wird immer zunächst für 6 Monate im Voraus bewilligt. Ist der Bewilligungezeitraum abgelaufen, kann und muss abschliessend berechnet und bewilligt werden. Da wird jeder Monat durchdekliniert.
Etwas anders wird beim Gewerbe gerechnet und abgerechnet: Da wird generell auf Grund einer Prognose bewilligt (sofern diese natürlich plausibel ist). Diese umfasst 6 Monate im Voraus. Und von 6 Monaten das Monatsmittel gerechnet und als vorläufiges Einkommen berücksichtigt. Hernach (abschliessende Angaben auf EKS) wird vom Halbjahresgewinn pro Monat 1/6 als Einkommen aus Gewerbe (oder selbständiger Tätigkeit) genommen und berücksichtigt.
Basierend auf der Summe der Einkommen der einzelnen Einkommensarten wird das Einkommen errechnet. Bei Berücksichtigung des Einkommen wird der Erwerbseinkommensfreibetrag natürlich nur einmal je Person / Monat berechnet.
Die sich daraus ergebene Differenz für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum wird entweder noch ausbezahlt oder muss zurückbezahlt werden. Funktioniert also ganz so wie beim Energielieferanten.