1. 100 EUR Hinzuverdienst ist kein Maximum. Im ALG II ist es so, das das JC dir schon klarmachen wird und dir auch Wege aufzeigt, daß der Hinzuverdienst durchaus mehr als 100 EUR betragen darf und soll. Dazu wirst du ja noch eine EGV unterschreiben.
2. Bei Arbeitseinkommen gibt es natürlich Freibeträge:
Lerktüre § 11b SGB II
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html
3. Geldzufluss ist Einkommen und zwar in Monat des Zuflusses. Also Rückzahlung aus Künstlersozialkasse ist als (einmaliges) Einkommen anzurechnen.
4. Kannst du theoretisch machen. Aber: Gewinne sind nach Ablauf des 6 monatigen Bewilligungszeitraum in einer abschliessenden EKS zeitnah und real und korrekt zu erklären. Soweit klar. Verluste im sechs-Monats-Mittel werden als eine "Schwarze Null" gerechnet (also, wenn im Bewilligungszeitraum insgesamt ein Verlust sich errechnet). Es besteht keine Möglichkeit, die Verluste in den nächsten Bewilligungszeitraum vorzutragen. Auch das ist ein Unterschied zum Steuerrecht.
Die Nachweise (sagen wir Auswertungen wie z.B. die BWAs, Betriebsunterlagen, Buchhaltungsunterlagen, Verträge etc. ...) sind vorzulegen.
Hier kannst du dir schon mal ein Bild machen, wie das Ganze funktioniert. Antrag, Bewilligung etc. etc.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtyx/~edisp/l6019022dstbai389391.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI389394
5. Das JC wird natürlich darauf bedacht sein, dich in Lohn und Brot zu bringen. Was ist zumutbar?
Lies dazu §10 SGB II. Alle Einkunftsarten sind Option. Auch als abhängig Beschäftigter.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10
Du wirst da mitspielen, denn sonst gibt es keine Stütze. Ist wie im Sport (Sponsoring). Da gibt es Verträge. Hatte ich im Punkt 1 schon angesprochen. Die EGV, bekannt als Eingliederungsvereinbarung. Das ist sozusagen der "Sponsorenvertrag", also der Vertrag über den Bezug von ALG II.