Frage, ob BG oder nicht.
Wie war die Situation vorher? Tochter eigenen Hausstand? Gehe mal davon aus, ja.
Situation jetzt: Getrennte Wohnungen, Getrennte Mietverträge? Gehe mal davon aus, ja.
Dann sind es zwei BGs. Das Ehepaar. Die Tochter. Ehepaar 90%- Regelsatz; Tochter voller Regelsatz.
Frage: 10% Abzug wovon? Regelsatz? / Sanktion? Welche Rechtsgrundlage gibt das JC an?
So, wie die Frage gestellt wurde, ist es nicht rechtens, daß wenn die Stieftochter sanktioniert wird, auch die Eltern mit sanktioniert werden.
Selbst bei einer Zusammenveranlagung als BG kann nur die Person sanktioniert werden, die eine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II begeht.
Also kann nur vom Anspruch der Person die ALG II - Minderung erfolgen, die die Pflichtverletzung begeht. Im Extremfall entfällt max. für die sanktionierte Person das ALG II. Nicht aber für die anderen Personen einer BG.
Bei getennten BGs hat die Sanktionierung einer Person einer BG keinen Einfluss auf die andere BG. Das geht nicht.