Es sind tatsächlich einige Unbakannte. Zum einen wie hoch der ergänzende Anteil (Aufstockung) ALG II ist. Zm Anderen, über welche
und wie viele Einnahmen/Vergütungen etc. reden wir. Die Angaben sind alle irgend wie unvollständig.
Möglich ist auch, daß die Tochter ihren Bedarf selbst decken kann. Z.B. durch Förderung, Ausbildungsvergütung, anteiligem Wohngeld, ggf. BaB (wenn das nicht schon die Förderung ist oder damit abgegolten ist). Da sie selbst in Ausbildung ist, besteht Anspruch auf Kindergeld. Klar ist schon, daß in Summe nur das "hängenbleibt", was ihren Anteil am jetztigen ALG II Bezug übersteigt. Und deckt sie ihren Bedarf selbst, ist sie gar nicht mehr im ALG II.
Aber wo steht das mit der Reha?. Ich sehe nur, daß es sich um eine geförderte Ausbildung handelt. Also gehe ich mal von BaB & co aus.
Im ALG II ist es im Allgemeinen so, daß Fahrgeld bei 100 EUR Freibetrag schon mit abgegolten sind. Was darüber liegt, kommt zur Erstattung. Aber eben nur bei Erwerbseinkommen.
Also, hier wären mehr Infos schon hilfreich.