Beiträge von Katze31

    Hallo hier ist Katze31!


    habe ja geschrieben, dass ich 100% schwerbehindert, habe studiert und galt bereits zu, Beginn meines studiums, 01.10 2003 bzw. seit Umstellung auf Hartz IV als erwerbsfähig! Obwohl ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand...Und mittlerweile hane ich mein Studium abgeschlossen!
    Es kristerlisiert sich immer mehr heraus, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung nicht eingestellt werde! Allerdings ziert sich die Arge mir das schriftlich in einem Gutachten zu bestätigen! Obwohl es auf der Hand liegt!1
    Andererseits haben Sie von Seiten der Amtsärztin bestätigen lassen,dass ich wohl erwersfähig sei! Allerdings spricht halt die Praxis eine andere Sprache!! Weil meiner Bewegungs undb motorischen Einschränkungen einfach zu groß sind!
    Habe bis heute keinen Einblick in die Gutachten der erwerbsfähigkeit bekommen...
    Weiß jemand aufgrund welcher Rechtsgrundlage Anspruch auf Herausgabe dieser Gutachten besteht???
    Geht ja um meine persönlichen Daten, bzgl. meiner Gesundheit, bzw. meiner Person! habe ich doch Anspruch!
    Wie gehe ich vor, wenn mir die Herausgabe verwähhrt wir, wie kann ich vor der Sachbearbeiterin argumentieren...? Was ist hierbei ausschlaggebend!

    Hallo liebe Forum Nutzer,


    hier die neue Benutzerin Katze31.. Brauche eure Hilfe in einer ziemlich komplizierten Sache!


    Ich bin seit meiner Geburt 100% schwerstbehindert, auf den Rollstuhl angewiesen...und bin ständig 24 h tägl. auf Assistenz angewiesen! Kann dies auch durch Ausweis, MZ aG, G & H belegen! Habe von Oktober 2003 bis März 2008 studiert und dieses auch erfolgreich abgeschlossen!
    Lebe derzeit, noch in einer betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung in München, bin Hartz IV empfängerin, oder zumindest gelte ich als solche, was mein Problem ist!
    Denn im SGBiI werde ich als normale Hartz IV Empfängerin betrachtet, und meine Bedürfnisse, aufgrund der Schwerbehinderung werden nicht berücksichtigt..Denn bereits zu Beginn meines Studiums galt ich als erwerbsfähig, obwohl ich dem allg. Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stand, weil ich bis Määrz 2008 studiert habe!
    Desweiterin plane ich demnächst, innerhalb von München umzuziehen, wo SGBII für mich zum Problem wird: Denn als " normale" Harz IV Empfängerin stehen mir höchst. 45 qm zu,
    Im SGBXII wären es mind 60 qm, die bräuchte ich vor allem wegen: Elektroeollstuhl, Hilfsmittel, Asssistenz & Privatsphäre...!


    Gibt es im SGBII Spielraum, was den Wohnraum +-Genehmigung von Anschaffungskosten bei Schwerbehinderung betrifft?
    Besteht die Möglichkeit einer Umstufung ins SGBXII?
    Wie gehe ich am besten vor?
    Welche Nachweise sind anzuführen


    Außerdem würde ich im SGBXII einen Mehrbedarf auf das "G" im Ausweis bekommen, im SGBII ist dies nicht der Fall, oder???
    Kann mir jemand weiterhelfen...BITTE


    eure Katze31

    Hallo hier ist noch mal Katze 31
    Also ganz ehrlich, ich hab zwar studiert, aber ich durch blick das mit dem Mehrbedarf bei Schwerbehinderung nicht mehr! Im SGb II verhält es sich doch so, dass erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, ein Mehrbedarf gewährt wird, denen Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, gemäß § 33 Abs. 1 u.2 sowie § 33 Abs. 3 Nr. 1-8 SGB IX zustehen, aber nicht allein wegen der schwerbehinderung!


    Das mit Merkzeichen G und aG im Ausweis gilt nur für SGBXII zugehörige, zumindest dachte ich das immer!


    Bei Sozialleistungen.info steht aber das Schwerbehinderte mit diesen Merkzeichen auch ein Mehrbedarf zusteht,auch bei Hartz IV!


    im Gesetzbuch steht aber nichts davon drin, und das ist von Januar 2010! Oder hat sich die Rechtssprechung vor kurzem geändert!


    wär gut wenn von Euch jemand was Weiß, ich nämlich nicht mehr!