Hallo, mein ehemaliger Pflegesohn ist jetzt in eine WG gezogen. Er hat vorher schon, nach einer Therapie, ALG 1 plus ergänzende Hartz4 Leistung bezogen. Jetzt droht das Amt mit Sanktionen,er hätte ohne Zustimmung nicht ausziehen dürfen. Wir sind nicht unterhaltspflichtig, zu den leibl. Eltern besteht kein Kontakt, die zahlen auch nicht für ihn.
Der Auszug war absolut notwendig und sinnvoll auch für seine Verselbständigung.
Wie die Stellungnahme begründen?
Beiträge von gerti59
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Selbstverständlich steht Ihnen für den Kleinen das normale Pflegegeld zu, da sie ja die Pflegeeltern sind. Dazu kommt das Kindergeld das aber zur Hälfte wieder beim Pflegegeld angerechnet wird. Erziehungsgeld steht ihnen nur zu wenn sie die elterl. Sorge bzw. Vormundschaft für das Kind haben. Wendet euch an den PFAD (Pflege-u. Adoptivelternverein). Gibt es in jedem Bundesland.
Ihre Schwester muss beim Jugendamt einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" stellen. Zahlen muss immer das JA in dem die leibl. Mutter/Eltern ihren Wohnsitz haben. Lasst euch nicht abwimmeln. Ich bin selbst seit langer Zeit Pflegemutter. -
Hallo !
Wir hoffen, das uns jemand helfen kann.
Wir haben seit November 09, den Sohn meiner Schwester in Vollzeitpflege ( über das Jugendamt in ihrer Stadt ) bei uns aufgenommen.
Uns wurde von dessen Jugendamt mitgeteilt das wir die Gelder beantragen können, die auch leiblichen Eltern zusteht,,, sprich Kindergeld,,, Unterhaltsvorschuss (Vater des Kindes kann wohl nicht zahlen ) usw.
Nun wurde uns, von Jugendamt in unserer Stadt (wir wohnen ca. 100km entfernt von meiner Schwester ) mitgeteilt, das wir nur das Kindergeld beatragen können, da wir nicht die leiblichen Eltern sind.
Also haben wir uns hier im Internet versucht schlau zu machen, doch irgendwie blicken wir nicht so recht durch, denn da steht geschrieben, das die Gelder beantragt werden können da sie ja dem Kind zustehen und nicht uns.
Haben wir da nun was missverstanden oder macht nun wirkliches jedes Bundesland und dessen Ämter was sie für richtig halten?????
Können wir dann auch nicht das Erziehungsgeld bis er 2 Jahre ist (er ist 1,5 Jahre ) beantragen??? Oder doch?
Vielen Dank im vorraus
Stimmt so nicht! Ihre Schwester muss beim JA einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Zahlen muss das JA in dem Die leibl.Mutter bzw. Eltern ihren Wohnsitz haben. Ihnen steht als Pflegefamilie der volle Betrag zu. Auch wenn sie die Tante sind. Wenden sie sich doch an den PFAD ( Pflege-u. Adoptiveelternverein), Gibt es in jedem Bundesland.
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Hallo, mein Mann bekommt wenig Rente, für Grundsicherung aber 17€ zuviel. Deshalb sollte ich nur für mich selbst Hartz4 beantragen. Bei uns leben noch 2 Vollzeitpflegekinder, für die wir auch Vormund sind. Für einen ehemaligen Pflegesohn (100% behindert) bin ich Betreuerin, er lebt in einer Einrichtung. Wir bekommen für ihn u. die PK Kindergeld, also für 3Kinder. Ich bin noch geringfügig beschäftigt monatl. 256,-€. Was darf als Einkommen angerechnet werden? Die 2 Pflegek. gehören nicht zur Bedarfs- sondern zur Haushaltsgemeinschaft. Bis jetzt bekommen wir Wohngeld, wobei die Wohngeldstelle den Erziehungsbeitrag zur Hälfte zum Einkommen anrechnet. Bei Hartz4??
Vom Kindergeld wird beim JA für die 2 PK jeweils 1/4 angerechnet. Für den Ältesten in der Einrichtung zahlt die Kindergeldkasse den vollen Betrag an uns, davon zahlen wir sein Taschengeld u. zusätzliche Aufwendungen . Er gehört weder zur Bedarfs- noch zur Haushaltsgem. Seinen Bedarf in der Einrichtung deckt der Bezirk.
Die Sachbearbeiterin sagt auch dass für die Wohnung für mich 1/4 der Katmiete gerechnet wird (wir zahlen für eine 4-Zi.Whg. 92qm 670,-€ warm . Nebenkostenabrechnung (970,-€) erhielten wir eine Woche vor Antragstellung, wird deshalb nicht übernommen.
Einen Bescheid habe ich noch nicht, bin aber gespannt wer kennt sich aus???