Wahrscheinlich hat sie Anspruch auf einen Integrationskurs über das BAMF. Das sind bei Frauenkursen 900 Stunden, meist bei der VHS oder anderen Bildungsträgern abzuleisten. Dort ist normalerweise eine Zuzahlung fällig, aber bei Härtefallregelung (die ich bei euch für gegeben sehe) wird man davon befreit.
Erster SChritt hierfür ist die Ausländerbehörde.
Beiträge von lilafloh
-
-
Erhalten Auszubildende wegen ihres fortgeschrittenen Alters kein BAföG mehr, begründet dies nicht die Zahlung von ALGII. Sobald eine Ausbildung grundsätzlich BAföG- förderungsfähig ist, ist der Anspruch auf ALGII ausgeschlossen, selbst wenn der Azubi tatsächlich nicht gefördert wird, beonte das SG Speyer.
Das SG bestätigte die ablehnende Entscheidung des Jobcenters. Nach den Gesetz seien ALGII- Leistungen ausgeschlossen, sobald eine Ausbildung grundsätzlich förderungsfähig ist. Ob das BaFöG letztendlich tatsächlich gezahlt wird oder nicht. spiele keine Rolle.
In dem Fall war der mann über 30 Jahre und daher nicht mehr BaFöG berechtigt.Az S5 AS 649/13 ER
-
Die Regelung des § 28 Abs. 3 SGB II ersetzt den bisherigen § 24a SGB II. Die zur Bedarfsdeckung
zu erbringenden Leistungen dienen dazu, hilfebedürftigen Schülern die Anschaffung
von Gegenständen zu ermöglichen, die für den Schulbesuch benötigt werden. Hierzu gehören
Schulranzen, Sportzeug sowie für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmte Materialien,
wie Schreib-, Rechen-, Zeichen- und Bastelutensilien.
Als Bedarf werden je Schüler jeweils zum 1. August pauschal 70 € und zum 1. Februar
pauschal 30 € berücksichtigt.
28.3.3 Verfahren
Die Bedarfe werden antragsunabhängig anerkannt. Bei laufendem Leistungsbezug erfolgt die
Berücksichtigung automatisiert im August bzw. Februar. -
Die Bundesregierung will einem zeitungsbericht zufolge noch im Mai die gesetzliche Grundlage für das Bildungssparen schaffen und dafür das Gesetz zum Betreuungsgeld ergänzen. Eltern von Kleinkindern sollen das Betreuungsgeld mit einem Bonus von 15€ pro Monat auch für Bildungsinvestitionen nutzen können, heißt es in einem Bericht der am 3. April in der "Rheinischen Post".
Das Blatt beruft sich dabei auf eine Formulierungshilfe von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz, die der Redaktion vorliege.
Danach sollen Eltern das Betreuungsgeld als Bildungssparen nutzen können, wenn sie einen anerkannten Sparvertrag auf den Namen des Kindes abschließen und die Mittel ausschließlich für Maßnahen der Schul- und Hochschulbildung oder der beruflichen Bildung verwenden, hieß es. Das Betreuungsgeld inklusive Bonus könne ab dem 14. Lebensjahr des Kindes in moantlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausbezahlt werden oder als Gesamtsumme, wenn der Bidungszweck vorab belegt werde.Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz soll im Mai im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss laut Reierungskreisen nicht beteiligt werden.
(aus epd Sozial, Nr 14)
-
Er hat auch gefragt, ob dieser angerechnet wird....
-
Das war glaube ich nicht die Antwort die Komet haben wollte....
100€ sind anrechnungsfrei plus 20% darüber hinaus, der Rest wird dann vom ALG abgezogen... -
Zahlst du alleine 645€ Miete oder ist das die Miete für dich und deine Mutter gemeinsam? Das kommt mir arg hoch vor.. Sind da Nebenkosten bereits enthalten?
-
Wofür willst du dieses Recht geltend machen? Um es deinem Arbeitgeber vorzulegen?
Das wird es nicht geben, im Prinzip ist es "Privatsache", wenn du deine Tochter unterstützt. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich einen ausgebildeten Familienhelfer beim Jugendamt zu beantragen, der deine Tochter im Umgang mit Kind/ Alltag stärken kann.
Möchte deine Tochter überhaupt deine Unterstützung?
Auch eine Beratung bei Kinderschutzbund oder ähnlichem kann da helfen -
Das mit der angemessenen Wohnung würde ich noch nicht so unterschreiben, ein Säugling wird da oft noch nicht mit eingerechnet!
Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen im letzten Jahr, bist du dir sicher, dass dann genauso viel bei rumkommt wie jetzt? -
Beide Links bzw. der dann zu erscheinende Text sind im Übrigen nicht mehr verfügbar...
-
Solange das Baby noch klein ist, würde dir gegebenenfalls noch Ehegattenunterhalt zustehen...
-
lirafe : IB ist der Internationale Bund und Deutschlandweit aktiv. Sollte eigentlich diesdbezüglich auch beraten können
-
Wie lange hast du vor dem Studium gearbeitet? Hast du mal überprüfen lassen, ob du noch Anspruch auf ALG I?
-
Ja, muss sie. Sie hat natürlich Anspruch auf Elterngeld, es verringert eben nur die Zahlungen von ALG II. Da das Elterngeld quasi aus einer anderen Tasche kommt, sind andere Sozialleistungen immer vorrangig zu beantragen.
-
[quote='Horst GRUNERT','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=77557#post77557']... aber nicht in Deutschland stehenden Unternehmen, lieber lacki! Natürlich hast Du Recht wenn man in die Firmen in Asien schaut, egal in welchem Land - auf Arbeitsschutzrechtliche Belange wird da keinerlei Wert gelegt
Mein Mann war als Ingenieur längere Zeit in Indien beschäftigt in der Produktion. Nun war das in dem Fall ein Tochterunternehmen einer deutschen Firma, aber wir haben dort einige Zulieferfirmen besichtigt, und da wurde stark auf Arbeitsschutz geachtet! Allerdings war das Vorgabe auch durch die deutschen Abnehmer und gilt sicher nicht für alle Betriebe, aber Arbeitsschutz war ein Thema, das sehr stark im Aufwind war.
-
Also von einem Horst Grunerti habe ich hier nichts gelesen. Ist das ein Italiener?
Sorry, vielleicht neige ich manchmal zur Verniedlichung... (Freud´scher Fehler???)
Sein überschwengliches Temperament hinterlässt vielleicht einen südländischen Eindruck...;) -
....kann man, hätte man aber auch lassen können - den Spass auf Kosten anderer den nimmst Du gerne mit
Nein, ich mache mir keinen Spaß auf Kosten anderer, auf wessen Kosten denn???? Aber Ihr führt Euren Kleinkrieg auf Kosten anderer durch, die freuen sich nämlich, dass sie Rückmeldung auf ihren Thread bekommen, und inhaltlich geht es dann darum gar nicht mehr!
.... und genau darum geht es !!!
was hat da meine ehemalige politische Kandidatur mit zu tun ?
was das 1.0 Abi, die Groß oder Kleinschreibung, Rechtschreibfehler, oder das Einkommen im mittleren Dienst ?
was eine Todesanzeige eines gleichnamigen DDR - DiplomatenIch denke mal - NICHTS hat es damit zu tun
Da hast du recht, aber du gehst ja genauso immer wieder darauf ein!
folglich muss ich mir sowas nicht bieten lassen - und wenn ich das nicht muss, dann lass ich mir sowas auch nicht bieten! So einfach ist das !
Lacki habe ich im Übrigen nicht vergessen, sondern seine Ausführungen gehen nicht immer ins seitenlange Detail, ist also nicht ganz so nervig!
-
Ich bin hier zwar eine "stille" Mitleserin und gebe nur selten Kommentare ab, komme aber in meinem Job immer mal wieder in die Gelegenheit, Menschen beraten zu müssen und da waren viele Infos hier bereits sehr hilfreich.
Was ich momentan völlig nervend finde ist dieser Zickenkampf zwischen Horst Grunert, lacki und turtle. Man kann ja mal drüber lachen, aber ich finde den Umgangston absolut unmöglich und ich fände es sehr schön, wen man da als Admin mal eingreifen könnte.
Freie Meinungsäußerung, okay, das ist jedermanns Recht- aber so??? -
Lilafloh, das ist so nicht richtig. Der TE hat eine abgeschlossene Ausbildung. Danach sind seine Eltern ihm nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet. Du hast aber Recht, er hat Anspruch auf ALG I, was allerdings nicht zum leben reicht, da er ja sein ALG I nur nach dem Ausbildungsgehalt berechnet bekommt. Er muss also ergänzend ALG II (Hartz IV) beantragen. Am besten wäre es, er würde sich erst in Frankfurt einen Job suchen und dann dorthin ziehen.
Sorry, ich meinte nicht den Unterhalt der Eltern für ihn, sondern dass er unter 25 keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat
-
Das hängt davon ab, ob du vorerst nach der Ausbildung Anspruch auf ALG I hast.
Und dieses auch ausreicht, eine Wohnung zu finanzieren.
Bei ALG II sind deine Eltern bis 25 vorrangig unterhaltspflichtig, sprich du würdest keine eigene Wohnung bewilligt bekommen. Ziehst du jedoch erst um und lebst eine Zeitlang auf eigene Kosten und beantragst dann ALG II, sieht es anders aus, denn man kann dich nicht zwingen, zurückzuziehen.