Alles anzeigenHallo,
nein, die Riester Renter / Rürup Rente ist anrechnungsfreies Vermögen bei der Berechnung des ALG II.
Siehe auch Artikel zur Vermögensanrechnung.
Gruß
Philipp
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ja,
wenn man im alter aber unter der Grundsicherung liegt mit einer kleinen Rente.
Dann hat man für den Staat "geRistert".
Ohne Riester Grundsicherung.!
Mit Riester füllste selbst auf bis zur Grundsicherung.
(c)by CCTOP