Hallo, ich habe folgende Frage, ich will eine Wohnung kaufen, und habe vor meine beiden Kinder in das Grundbuch eintragen zu lassen, als alleinige Eigentümer, die Kinder sind 11 und 8 Jahre alt. Ich selbst besitze ein Haus von meinen bereits verstorbenen Eltern und eine Wohnung, ich will die Kinder aus steuerlichen Gründen eintragen lassen. Geht das so einfach, und was muss ich dabei beachten? Hinzu kommt, dass ich in Österreich wohne und Österreicherin bin. Vielen Dank im Voraus für etwaige Antworten, lg Beate