Beiträge von litschi

    Mein Sohn war doch mit dabei als wir die Wohnung angemietet haben; ergo ja, er weiß dass er dort wohnt! Das habe ich aber bereits schon erwähnt!


    Also ich erbitte jetzt dieErlaubnis und wenn er mir die gibt reicht Sohnemann den U- Mietvertrag mit ein....aber wen gibt er denn dann im Antrag an, Mich? oder den Hauptvermieter? Das ist doch jetzt noch die offene Frage die ich gerne beantwortet hätte - weil..... die Miete soll doch direkt an den Vermieter gezahlt werden! Das muss man doch im Antrag extra angeben. Ansonsten geht nämlich erst die Zahlung auf das Konto des Alg2 Empfängers. -DANKE-

    1. Mein Sohn wohnt in der Wohnung die ich für ihn gemietet habe und den Mietvertrag unterschrieben habe! Die MIete dafür überweise ich bis jetzt monatlich


    Ich wohne woanders!


    Meine Frage betraf jetzt eigentlich nur noch die Antragssausfüllung


    welchen Vertrag muss er dann beifügen; ich nehme an den Untermietvertrag?
    und da die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden soll; muss er dann auch mich angeben und ich leite die Zahlung dann weiter? oder muss er den Hauptvermieter angeben?


    Möchte doch nur, dass alles seine Richtigkeit hat ; im Argen liegt hier nichts!

    @ binenrw


    Vielen lieben Dank für deine Antwort;ja, das ist mir alles klar. Aber da spielt so viel eine Rolle. Ich werde nun auch mal zu einer Beratungsstelle gehen, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß, aber ich glaube das gehört hier alles weiter nicht hin.


    Kannst Du mir das bitte mal mit dem Untermietvertrag näher erklären? Ich habe bisher mit soetwas keine Erfahrung. Ich schließe diesen mit meinem Sohn ab( Gibt es da bestimmte Formulare als sowas wie einen Mietvertrag U. wo bekomme ich den her? Und diesen muss dann mein Sohn bei der <Arge vorlegen? Aber.... wo geht denn dann die Miete von der Arge hin? Würde die Miete dann erst an mich gehen und ich würde diese dann an den Vermieter weiterleiten? Oder muss man dann den Vermieter angeben?


    Glaubst du, dass das Amt das so ohne weiteres macht oder könnte es da Probleme geben? Wie gesagt, die Wohnung liegt im angemessenen Bereich. Sorry, hoffe Du verstehst meine Fragen. Danke im vorraus

    Sorry, aber ich finde eher die Antwort sehr verwirrend und abgehackt!! Meiner Meinung nach habe ich doch alles beschrieben!


    Mein Sohn ist letztes Jahr im April von einer Wohnung die die Arge bezahlt hat in eine kleinere angemessenere Wohnung umgezogen. Dort wohnt er seitdem auch-ganz alleine-! Mit Wissen des Vermieters


    Ich schrieb doch bereits, dass ich die neue Wohnung für ihn angemietet und den Vertrag unterschrieben habe


    Ich bezahle also die Miete für Ihn; und meine Frage hier war ob es die Möglichkeiten gibt, dass die Arge die Mietkosten in Zukunft wieder übernimmt. Da ich das auf freiwilliger Unterhaltsbasis getan habe.


    Warum sollte ich die Wohnung kündigen?? Habe doch bereits geschrieben,, dass ich nicht möchte dass er eines Tages obdachlos wird; schließlich ist er nicht faul sondern hat psychische Probleme was er jedoch nicht einsieht.

    Hallo , bin verzweifelt:( , wie schon sooft in den letzten 6 Jahren. Habe mit meinem ältesten Sohn (20) schon seit er in die Pupertät kam Probleme die mich sehr belasten. Seit meiner Trennung von meinem Exmann ( bei ihm wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert; habe ich versucht meine beiden Jungs alleine nach bestem Gewissen grozuziehen. Der Vater hat sich nach der Trennung nie wieder um seine Kinder gekümmert ( weder emotional noch finanziell. Ich gehe seit ich denken kann voll arbeiten. Leider hat der Grosse die Spur verloren und es gab grosse Probleme so dass ich ihn als er 18 wurde aus der elterlichen Wohnung verweisen musste. Schule hingeschmissen; falsche Freunde , gekifft etc. Das Amt hat ihm damals eine eigene Wohnung genehmigt, die aber auf Dauer zu gross war. Dann habe ich als Mutter einen fatalen Fehler gemacht. Ich habe für ihn eine kleinere Wohnung angemietet und den Mietvertrag unterschrieben! ( Ja, ich weiß selbst schuld...):mad: Er bekam dann Alg2 und die vom Amt wollen ihm natürlich dazu verhelfen wieder auf die Beine zu kommen( Eingliederung etc) Das schafft er aber nicht ; es gibt immer wieder Sanktionen: Nun hat er auch noch sein Kindergeld welches er abgezweigt hat in Gefahr gebracht! Er müsste meiner Meinung nach ganz neu anfangen ( Therapeutische Hilfe); aber er sieht das alles nicht ein . Ich bin normalerweise ( nach Überprüfung meines Einkommens) nicht mehr Unterhaltspflichtig , aber ich kann ihn doch nicht obdachlos werden lassen!


    Nun zu meiner eigentlichen Frage; gibt es irgendeine Chance oder Möglichkeit
    dass die Arge die Wohnkosten für diese Wohnung doch wieder übernimmt obwohl ich der Vertrag ( freiwilliger Unterhalt) unterschrieben habe oder ist das aussichtslos?

    Kann es vielleicht sein, dass er sich beim amt hätte melden müssen da der sanktionszeitraum in die zweite hälfte der 6 monate fiel? Sprich hätte er von selbst wieder vorstellig werden müssen?? Muss man sich denn alle 3 monate neu arbeitssuchend melden? Vielleicht ist er nun bis zum nächsten Antrag des alg2 abgemeldet?


    Kennt sich da denn niemand mal aus??

    Das ist doch so und so alles ein hammer; was da abläuft. Das erste schreiben von der familienkasse bekam er ende april mit einer abgabefrist bis zum 15.06. Am 28 .ten mai hat er die bewilligungsbescheide per einschreiben zugesandt. 6 tage später ( es war noch lange nicht der 15.te hatte er das selbige schreiben als 2.te anlage schon wieder im briefkasten frist diesmal der 30.06. Keine anlage und nichts dabei. Nach anruf bei der familienkasse hieß es immer nur bearbeitungszeit 6 wochen etc. Da konnte einem noch nicht mal jemand sagen ob die bescheide nicht ausgereicht haben: geschweige denn wo die geblieben sind .Und jetzt stellt das amt so einen mist aus. Nur Rennerei und stress!!


    Das Beste aber ist; jetzt haben die die zahlung einfach eingestellt; ohne einen hinweis. Alles nicht zu glauben!!!:eek:

    Hallo, wie genau soll man diese Bescheinigung verstehen. Mein Sohn unter 21) ist seit 05.2008 arbeitssuchend bei der Arge gemeldet und bezieht seitdem Alg2und Kindergeld. Jetzt überprüft die Familienkasse und wollte rückwirkend eine Bescheinigung vom Amt. In diesem Zeitraum wurde er 2 mal 100 % sanktioniert und genau diese Zeiträume haben sie so wie ich es sehe nicht bescheinigt.



    Hiermit bestätigen wir, dass der Obengenannte............ seit 05.05.2008 bis 31.10.2009 und vom 01.02.2010 bis 30.04.2010nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und als Arbeitssuchender bei der Kommunalen Verm.................gemeldet ist bzw. eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann und somit Bewerber für einen Ausbildungsplatz bei uns ist.


    Weiterhin wurde der Kunde darauf hingewiesen alle Berwerbungsbemühungen die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsstelle nötig sind nachzuweisen,so dass diese Vorraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld erfüllt sind.--------------------------------------------------------------------------
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    Ich verstehe nicht ganz warum


    1. hier irgendwie alle drei Möglichkeiten angegeben sind. Soviel ich weiß reicht es der F-Kasse doch aus wenn ein unter 21 jähriger ohne Arbeitsplatz arbeitssuchend gemeldet ist! Ausbildungssuchend ist doch wieder eine andere Variante oder?


    Und wie ist der letzte Satz gemeint?


    2. Warum ausgerechnet die jeweiligen 3 monate wo er 100% sanktioniert wurde hier nicht auftauchen; oder sehe ich da was verkehrt?Man wird doch wohl nicht automatisch als arbeitssuchen abgemeldet wenn man keine Leistug mehr bezieht oder?Normalerweise hatte er nämlich bewillgte Leistungen bis Juli 2010 die aber seit Mai bis Juli gestrichen sind.


    Sorry, ( für den langen Roman) aber vielleicht fasst sich ja jemand in Geduld und kann mir Antwort geben ,:confused: mir brennt das auf der Seele weil ichs nicht versteh' Mir erscheint die Bescheinigung für die Kasse nicht korrekt.

    Bitte noch eine Frage; was ist wenn die Famlilienkasse aus dem Bescheid ersieht, dass der Status arbeitssuchend noch bis juli 010 läuft aber er seit mai für 3 monate kein geld erhält? kriegt er dann kein kindergeld mehr?vielen dank

    Hallo, brauche dringend eine erfahrene Antwort. Folgender Sachverhalt: Ich musste meinen Sohn damals 18 Anfang 2008 aus der elterlichen Wohnung verweisen. Ab Juni 2008 ist er nun arbeitssuchend gemeldet und bezieht Hartz4. Laut Amt sollte er Kindergeld beantragen . Der Antrag war dann auch April 2009 durch und das Amt holte sich das Kindergeld rückwirkend zurück. Danach wurde das Kindergeld auf das ALg2 angerechnet welches er auch regelmässig erhielt Er hat es übrigens bei Antrag auf sich abzweigen lassen). Zwischenzeitlich gab es auch mal Kürzungen und Sanktionen. Nun schrieb die Familienkasse dass noch nicht über den Kindergeldanspruch entschieden werden kann und zwar ab Januar 2009. Und er entsprechende Bescheinigungen einreichen soll. - Ansonsten müsste er das Kindergeld zurückzahlen! Nun ist es meines Wissens nach so dass es zwei verschiedene Punkte gibt zum Kindergeldanspruch für über 18 jährige. Einmal ausbildungssuchend bis 25 Jahre) - oder arbeitssuchend ( bi 21 Jahre). Und als solcher ist er auch auf seinen Bewilligungsbescheiden geführt.


    Nun hat der Mann vom Amt so ne komische Bescheinigung geschickt, in der nur der Februar 010- April 010 bescheinigt ist. Und dann steht da noch... Weiterhin wurde der Kunde darauf hingewiesen alle Bewerbungsbemühungen die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. einer Ausbildungsstelle nötig sind, nachzuweisen, so dass die Vorraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld erfüllt sind.


    Von 2009 ist da nicht im geringsten die Rede. Obwohl die immer schön angerechnet haben.


    Meine Frage ist nun in dem Kindergeld ratgeber steht: Bis 21Jahre besteht Anspruch wenn man bei einer Agentur als Arbeitssuchender gemeldet ist.Da steht auch nichts von Bemühungen nachweisen oder so) Er hat übrigens die Schule abgebrochen und es ist ein grosses Problem wieder Fuss zu fassen. Zum Arzt geht er nicht obwohl es meiner Meinung nach dringend nötig wäre ( psychische Probleme)


    Ich hoffe das ist jetzt nicht allzu verwirrend und jemand kann mir dringend antworten


    Danke im vorraus


    Habe übrigens morgen vor das abzuklären, aber ich hätte gerne eine erfahrene Antwort dazu

    o.k vielen dank, aber bitte noch eine Frage; was würde denn die Polizei genau machen; würde Sie denn versuchen herauszufinden ob er sich vielleicht doch in Deutschland irgendwo aufhalten könnte? Oder müsste ich das irgendwie nachweisen können. Gäbe es denn vielleicht noch eine andere Alternative mit irgendeiner anderen Anlaufstelle eventuell irgendwas über den Aufenthaltsort herauszubekommen. Einen Detektiv kann ich mir nicht leisten. Er hat sich seither nie um seine Kinder gekümmert ; wenn wir wirklich nichts von ihm bekommen könnten dann o,k aber wenn doch...? Seit dem Titel hat er 20. 000Euro Schulden bei seinen Kindern.Von der vorherigen Zeit will ich gar nicht reden! Und hierbei handelt es sich gerade mal um den Mindessatz! Ich habe immer gearbeitet aber ich sehe nicht mehr ein alles so weiter laufen zu lassen. :(

    Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand Rat geben! Ich wurde 1999 mit öffentlicher Zustellung geschieden, da mein Exmann sich nach der Trennung nach Chile verdrückte. Ich bekam für meine damals 8 und 2 jährigen Kinder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Nach Ablauf dieser Fristen haben meine Kiddis nie einen Cent Unterhalt gesehen. Da von meinem Ex damals nichts zu holen war begrub ich die Hoffnung bis auf weiteres ersteinmal!


    Vor drei Jahren war mein Ex aus bestimmten Gründen plötzlich in Deutschland und hielt sich hier für einige Monate auf. Ich nutzte diese Chance und klagte auf Unterhalt. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht mehr, denn plötzlich war mein ach so verantwortungsbewusster Ex wieder untergetaucht!! Ich erwirkte zwar einen Titel der auch wieder öffentlich zugestellt wurde, aber der hat mir bis jetzt nicht zwingend was gebracht.


    Letztes Jahr habe ich dann zufälligerweise über eine sogenannte Freundeplatform sein Profil entdeckt( da er auf meiner Seite war) Dort gab er als Position Geschäftsführer und Inhaber eines Restaurants an.:eek: ( Was natürlich nicht der Wahrheit entsprechen muss)!! Desweiteren ist nicht gesagt, dass er sich in Deutschland aufhalten muss, da diese Platform meines Wissens weltweit geht.


    Daraufhin bin ich wieder zum Anwalt und der riet mir Strafanzeige zu erstatten. Ich frage mich nun wie da meine Chancen stehen, da ich ja nichts weiß ; weder wo er sich aufhält noch ob er Einkommen hat. Und wie würde das dann überhaupt ablaufen; würde die Polizei ihn überhaupt suchen??


    Vielen Dank im vorraus und ich erhoffe mir hier wirklich Rat:confused: