Beiträge von metin15

    Hallo Leute,


    ich erhalte Hartz 4 und meine miete beträgt momentan 400 EuR warm. 30 EuR von diesen 400 EuR zahle ich selbst von meiner Regelleistung. Jetzt steht eine Digitalisierung der bestehenden SaT anlage bevor bzw. Umrüstung auf Kabel über Kabel Deutschland. Dies wird sich in der bevorstehenden Eigentümerversammlung entscheiden. In meinem Mietvertrag steht genau folgender Text:


    Kabelanschluss-Aussenantennen


    Soweit für Fernsehen und Rundfunk keine Geminschaftsantenne oder kein Kabelanschluss vorhanden ist, darf der Mieter auf eigene Kosten eine Einzel-Aussenantenne anbringen, wobei Art und Weise und Folgen in einem Antennenvertrag zu regeln sind
    2. Der Mieter erklärt sich schon jetzt bezüglich der Mietsache mit der Installation eines Kabelanschlusses bzw. einer Gemeinschaftsantenne oder einer Satellitenanlage einverstanden.


    Übernimmt die Arge in diesem Fall die Kosten für die Digitalantenne bzw. den Kabelanschluss??? Letztlich abhängig von der entscheidung in der Eigentümerversammlung ob Digitalantenne oder Kabelanschluss.


    Kann ich sagen dass ich dies von meinem Regelsatz begleiche oder gibt es hier Probleme für mich im allgemeinen durch diese Maßnahme der Eigentümerversammlung?


    Danke für Eure antworten...