Liebe Forumuser,
mein Mann bekam bis April ALG II. Da ich studiere und Bafög bekomme, wurde mir noch KDU-Zuschuss bezahlt und wegen der Schwangerschaft noch Mehrbedarf. Im April hat er eine Stelle gefunden und hat es den Zuständigen im Job-Center mitgeteilt.
Das Problem ist jetzt, dass wir festgestellt haben, dass mir immer noch KDU-Zuschuss und Mehrbedarf bezahlt werden (mein Mann bekommt kein ALG II mehr).
Für Mehrbedarf und ALG II ist eine Person zuständig, für Zuschuss eine andere. Wir gehören zu einer Bedarfgemeinschaft.
Warum wird mir das Geld bezahlt? Habe ich immer noch Anspruch, obwohl mein Mann arbeitstätig ist?
Danke im Voraus
Beiträge von weissman
-
-
Danielo, so wie ich es verstehe, muss ich auf Grund des Zuflussprinzips das Geld für die Hälfte des Monats zurückzahlen (da ich nur die Hälfte des Monats arbeitstätig war). Von 01.04 bis einschließlich 14.04 war ich nicht arbeitstätig und hatte deswegen einen Anspruch auf das alg II.
Links, die du gegeben hast, helfen nicht weiter, weil es dort um Vollmonatsbeschäftigung handelt, was bei mir nicht der Fall ist. -
Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich war bis mitte April arbeitslos, ab dem 15.04.10 startete neues Beschäftigungsverhältnis. Davor habe ich ALG 2 bezogen und habe auch rechtzeitig dem Job-Center mitgeteilt, dass ab dem 15.04.10 ich arbeiten gehe. Mir wurde dort gesagt, dass ich gemäß meinem Arbeitsvertrag noch im April Gehalt (Hälfte) bekommen würde, deshalb muss ich noch mit einer Rückzahlung von bereits erhaltenem ALG 2 für April rechnen.
Ende April 1160 Euro netto erhalten und Gehaltsabrechnung, wie aufgefordert, dem Job Center vorgelegt.
Jetzt kommt ein Schreiben in dem das gesamte Geld für April (606 Euro) verlangt wird.Zitat:
"..606 Euro in der Zeit von 1.04.2010 bis 30.04.2010 zu Unrecht bezogen."
"Sie stehen seit dem 15.04.2010 in einem Beschäftigungsverhältnis und beziehen Einkommen"
Nun wird mir die Gelegenheit gegeben mich zu diesem Sachverhalt zu äußern, damit die dort entgültig entscheiden könnten.
Im Schreiben steht nur diese eine Summe und kein Berechnungs- bzw. gesetzliches Nachweis für die Begründung dieser Summe.
Mich interessiert, ob ich tatsächlich die ganze Summe und nicht die Hälfte (also vom 15.04 bis 30.04) zurückzahlen muss?
Wenn jemand weiß, nach welchen Gesetzesparagraphen des Sozialgesetzbuches solche Situationen geregelt werden, bitte mitteilen!
Vielen Dank im Voraus!