Beiträge von GERKOL90

    Hallo nochmal!
    Vor kurzem habe ich nachgefragt, wie es denn um die Angemessenheit einer Wohnung steht wenn ich,schwanger, u.25 mit meinem Freund, Student, u.25, zusammen ziehen will.
    Nun haben wir eine kleine Wohnung gefunden, die wir ab dem 1.6. beziehen könnten.
    Die Angemessenheit der Wohnung wurde von der ARGE bestätigt.


    Problem: Ich bin seit drei Monaten im ALG2-Bezug und musste immer zur Agentur für Arbeit, wenn es etwas zu regeln gab. Von dort bekam ich auch die Zusicherung auf Übernahme der Kosten einer neuen Unterkunft.Nun wurde ich zur ARGE geschickt und soll dort, weil mit meinem Freund und Kind ja eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht, die ganze Antragsgeschichte nochmal durchmachen, d.h. es wird nochmals geprüft ob ich ALG2 berechtigt bin und dann erst entschieden, ob die Kosten für die Wohnung übernommen werden.
    Laut ARGE Mitarbeiterin soll ich die neue Vermieterin solange "hinhalten", bis entschieden ist, ob ich denn ALG2 berechtigt bin, soll aber die Ummeldebestätigung vom 1.6. sofort vorzeigen.


    Wieso wird wegen dem Unterschied ARGE/Agentur für Arbeit nochmal alles neu beantragt? Von der Agentur habe ich die Zusicherung doch bereits bekommen. Und wie soll ich mich zum 1.6. ummelden, wenn ich der neuen Vermieterin nicht garantieren kann, die Wohnung in diesem Monat überhaupt bezahlen zu können, da keiner weiß, wie lange das mit dem erneuten Antrag dauert?
    Es ist schrecklich verwirrend!

    Danke vielmals für die Antwort.
    War heute auf dem Amt, wurde dann zur ARGE geschickt, die mir nur einen Zettel in die Hand gedrückt haben, den ich mir bezüglich Größe und Kosten der Wohnung vom Vermieter ausfüllen lassen muss, um die Wohnung auf Angemessenheit prüfen zu lassen.
    Zum Thema Wohnraum für Baby konnte mir keiner genaue Auskunft geben, jedoch scheinen alle Mitarbeiter bisher der Meinung zu sein, dass mir die Quadratmeter bereits jetzt zustünden.
    Nächste Woche weiß ich dann mehr, momentan bin ich eher verwirrt, da mir gesagt wurde, es würde dann nochmals eine Zusicherung auf Übernahme der Kosten eingeholt werden müssen, sowie nochmals ein Antrag auf ALG2 gestellt.

    Hallo!
    Ich habe ein paar Fragen bezüglich eines Umzugs in eine neue Unterkunft:


    Mein Freund, u.25, Student, und ich, u.25, erwarten im August ein Kind.
    Ich beziehe Alg2 und mein Freund bekommt seinen Bafög-Bescheid erst im Juni.
    Wir wohnen beide noch zuhause, möchten nun aber vor der Geburt des Kindes noch zusammenziehen.
    Die Zusicherung zu den Aufwendungen einer neuen Unterkunft habe ich bereits erhalten.
    Der nächste Satz in diesem Schreiben lautet: "Bitte teilen Sie den Umzugstermin unverzüglich mit, damit Ihre Gesamtleistung für die Zeit vor und nach dem Umzug treffend ermittelt werden können! Bitte legen Sie den Mietvertrag vor."


    FRAGE: Darf ich mich jetzt sofort nach einer Wohnung umsehen und diese dann zusagen oder muss ich vorher nochmal zur Agentur für Arbeit um die Angemessenheit der Wohnung prüfen zu lassen?


    Nun ist es ja so, dass pro Person eine bestimmte max. Quadratmeteranzahl vorgeschrieben ist.


    FRAGE2: Wieviel Personen muss ich in meinem Fall berücksichtigen? 3, da das Ungeborene ja in Kürze hinzukommt oder zählt es nicht als Person? Und darf ich meinen Freund dazurechnen, obwohl dieser nicht im Bezug ist?


    Vielen Dank für alle Antworten. :)