Naja es geht ja nicht darum dass er es nicht zahlen möchte. Sondern darum ob das Amt dann berechtigt ist eine Rückzahlung ab Jan. zu fordern????
Beiträge von DB3110
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Hallo.....
Ich beziehe seit zwei Jahren ALGII und bekomme für zwei Kinder Unterhalt. Nun meine Frage: der Unterhalt wurde ja zum 01.01.2010 laut Düsseldorfer Tabelle erhöht. Ich bekomme aber noch den alten Unterhalt vom KV, denn wir gingen davon aus dass das AA sich beim Vater meldet um eine evtl. Neuberechnung durchzuführen. Bis dato kam aber von seitens des Amtes gar nichts. Nun muss ich für Juni das ALGII neu berechnen lassen. Wenn nun das AA "feststellt" dass Unterhalt in dem Fall noch nicht angepasst wurde - kann dann eine Nachzahlung gefordert werden? Oder hätte das Amt sich melden "müssen" wie es ja beim KG auch der Fall war. Wurde erhöht und prompt kam das Schreiben vom Amt dass es dann sofortwirkend vom ALGII abgezogen wird...
Um eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar....
LG DB3110