Tja, aber jeder Hartz IV Rechner geht automatisch davon aus, dass der Partner auch Anspruch auf Leistungen hat, was im Falle eines Studenten nicht gegeben ist. Also liegt der Fall leider nicht so einfach.
Beiträge von LadyLuna
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Hallo,
ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und bin im Mutterschaftsurlaub. Mein Lebenspartner studiert noch. Ich würde gern für mich und die Kinder Hartz IV beantragen und möchte nun wissen, ob die Mietkosten nun für alle oder nur für mich und die Kinder übernommen werden, da mein Lebenspartner wegen Studentenstatus keinen Anspruch auf Hartz IV hat. Darf er dann nebenher genug verdienen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und seinen Mietanteil zu bestreiten und wenn ja, wieviel darf er verdienen?
Vielen Dank
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Huhu,
tja, um ehrlich zu sein, sind wir in fast derselben Situation. Ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und bin in Mutterschaftsurlaub. Mein Freund studiert noch. Allerdings bekommt er kein Bafög mehr sondern muss sich sein Geld nebenher verdienen. Ich habe noch kein Hartz IV beantragt, weil ich mit dem Elterngeld noch einigermaßen klar komme, aber ich habe es vor und bin im Internet jetzt auf deinen Beitrag gestoßen.
Soweit ich das bis jetzt überblicke, gibt es für diese Situation keinen vernünftigen Gesetzestext, also muss man vermutlich argumentieren und auf die Einsichtigkeit der Leute vom Jobcenter hoffen. Wenn nur deine Freundin und euer Kind Hartz IV bekommen, müsste es dir zustehen, soviel aus externen Quellen an Geld zu erhalten, um deinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, weil ihr als Bedarfsgemeinschaft sonst unter Hartz IV Niveau leben würdet und das ist unrechtens. Also rechne dir aus, wieviel dir an Hartz IV zustehen würde, wenn du denn welches erhalten könntest und erkläre, inweiweit dein Bafögsatz dem entspricht. Es ist also kein zusätzliches Einkommen sondern dient allein deinem Lebenserhalt.
Ich werde noch ein wenig herumstöbern, vielleicht finde ich noch etwas konkreteres.Liebe Grüße