der nun zuleistende unterhallt mimdert sich erst ab volljährigkeit der tochter.
die ausbildungsvergütung, also vergütung aus einem ausbildungsberuf ist beim vollj. voll anzurechnen abzgl. 90 eur berufsb. aufwendungen.
Nein, leider nicht. Auch wenn die Tochter noch nicht 18 ist wird das Geld mit angerechnet.Hab mich da erkundigt beim JA.
mfg