Beiträge von Ratzeputz

    Danielo : Vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort! Na Gott, oder wem auch immer, sei Dank ist die Welt nicht so einfach...Wenn mein Mann trotz BAB Bezug zur Bedarfsgemeinschaft gehört und der Freibetrag von ihm auch zählt, dann ist ja alles gut :)


    Wünsche euch ein schönes Wochenende.

    Hallo,


    unser Haushalt besteht aus meinem Mann (22), mir (33) und unserem gemeinsamen Kind (5 Monate). Ich bekomme Elterngeld und mein Mann beginnt am 1.08. diesen Jahres eine Ausbildung und wird voraussichtlich BAB bekommen. Wenn wir Glück haben gibt es noch Wohngeld dazu und sind somit dann nicht Hartz 4 abhängig. Wenn es allerdings kein Wohngeld gibt und BAB nicht ausreicht, müssten ich und unser Kind Hartz 4 beantragen. Soweit ich weiß, ist mein Mann wegen der Ausbildung ja davon ausgeschlossen.


    Zu meiner Frage:
    Wie hoch ist ab 1.8. unser Vermögensfreibetrag? Soweit ich das verstanden habe, zählt mein Mann dann ja, wegen seiner Ausbildung, nicht zur Bedarfsgemeinschaft, oder? D.h. würden dann nur die 150 Euro x 33 + 750 Euro für mich gelten, oder gilt dieser Freibetrag auch für meinen Partner, obwohl er nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört? Wenn nicht, hätten wir das Problem, dass wir, bzw. ich über dem Freibetrag liegen würde, da wir gemeinsame Konten haben und das Geld dann ja wahrscheinlich trotzdem komplett mir angerechnet werden würde, da man es ja schlecht trennen kann, wem was gehört.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen...grübel schon die ganze Zeit darüber nach und hab ein bisschen Angst um unsere Zukunft. Vielen Dank schon mal für eure Antworten!