hallo,
dadurch das du erst 24 jahre jung bist gilst du nunmal als bedarfsgemeinschaft, das hat der gesetztesgeber so vorgesehen.ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung erst mit 25 jahren hast du die möglichkeit ohne probleme bei deiner mutter aus der bedarfsgemeinschaft auszutreten und dich auf deine eigene füsse zu stellen. das heisst dann beziehst du alg 1 kannst zusätzlich wohngeld beantragen und danach dann harzt 4 wenn alg 1 abgelaufen ist. wenn du jetzt eine eigene wohnung dem amt nachweisen kannst oder auch aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kannst, aus beruflichen Gründen umziehen musst oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt , geht das natürlich auch, das du aus der gemeinschaft raus kommst und dein alg 1 bei arbeitslosigkeit beantragen kannst zusätzlich dann wohngeld noch und dann geht das auch mit der eige.nen wohnung..die natürlich sich bei 1-1,2 zimmer bewegt das sind in etwa 45 m².
lg