Beiträge von majar

    Hallo Daedae,


    nun es tut mir sehr leid für Dich, das Du solch ein Ärger daheim und auch noch mit der Ausbildungsplatz suche hast, aber es gibt eine möglichkeit in Sachen jugendlicher und streitigkeiten Daheim. Wenn Du einen Termin bei der ARGE organisierst und persönlich dort erscheinst und deinen Kummer und Ärger erzählst und auf .. das du schwerwiegende soziale Gründe hast von daheim ausziehen zu müssen, du verstehst dich mit deiner Mutter seit langer Zeit nicht mehr erzähle ein paar vorkommnisse wenn es geht, erwähne deine deppressionen und auch deine Pläne (zwecks Ausbildung und sowas).


    Wenn das nicht helfen sollte wende dich an einen Psychologen und und erkläre diesem Deine Situation und vielleicht kann der Arzt dich in Sachen eigener Wohnung unterstützen, da bei ärztlichen Artesten die Behörden doch etwas anders reagieren.


    Ich drücke Dir die Daumen


    LG

    Hallo,


    da es die Regellung gibt das bis 25jährige nun noch zu Hause wohn bleiben müssen, kann es nur ein Fehler seitens der ARGE sein. Oder geht der Sohn Arbeiten oder verdient irgendwie Geld?
    Ansonsten würde ich ein kurzes Fax zur ARGE entsenden mit der überarbeitung des Antrags vom.... das 2. Kind Namens... Geburtstag.... wurde in der aktuellen Berechnung nicht mitaufgenommen. Oder direkt einen Termin mit der Leistungsabteilung vereinbaren und vor Ort klären.


    LG

    Hallo,


    also ich würde zunächst mal einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Hierbei ausrechnen was möglich wäre kann auch nur 5 oder 10€ sein in dem schreiben auf dem Vorfall beziehen und evtl noch eine eine Frist setzen zum bsp. 40 Monate oder bis zur klärung der finanziellen Lage.


    LG

    Hallo,


    Also zunächst einmal muss ich sagen und das denken sicher auch viele Mütter, sei doch froh das der Papa noch Unterhalt zahlt und das obwohl kein Titel vorliegt, im normal Fall läuft das nicht so. Nur weil er in Insolvenz ist, muss er auch weiterhin bezahlen, sonst begeht er eine Straftat und das kann in die Insolvenz kosten. Was ich nicht verstehe ist, warum dein Anwalt dir darüber nicht mehr sagen konnte? Zum Wohle der Kinder und auch der Umgang mit Vater und kindern, würde ich es auf einer normalen Gesprächsführung laufen lassen, bitte ihm sich an den Unkosten nach möglichkeit zu beteiligen und versuche es nicht auf Biegen und Brechen durchzusetzen, solltest du die Unkosten nicht bewältigen können hast du ja noch die Möglichkeit eine Darlehen bei der ARGe zu beantragen und es gibt jetzt auch einen gesetzlich festgelegten Betrag von 100€ als Zuschuss für Anschaffungen an Schulbedarf pro Kind ebenfalls beim Amt beantragen.


    LG

    Hallo,


    ich war heute bei der ARGE und habe erfahren, das es keine Einheitsregelung gibt. Jede AGentur handhabt es nach eigener Dienstanweisung je nachdem wieviel Haushaltesmittel im Budge übrig sind, wird festgelegt ob es nun 5 Euro sind oder nur 1 Euro oder auch nichts! Es kommt nicht überall vor das man für Email bewerbungen geld bekommt es ist halt eine Ermessensfrage des Vermittlers und auch der Dienstanweisung.


    LG

    Hallo miss,


    also kindergeldzuschlag bekommt man ja erst ab einer bestimmten summe x..die man verdient...und natürlich nur in anbetracht dessen, das man nicht H4 abhängig ist. Aus H4 bei 10€ kommst du raus, wenn du dir ein zuverdienst sicherst sollte ja kein problem darstellen:rolleyes:
    LG

    Hallo Mobs,


    also ich weiss das bei einem 1€ Job keine Fahrtkostenerstattung seitens der agentur vorgenommen wird. aber was möglich ist bei dem Träger wo du den 1€ job machst danach zu Fragen!? ich kenne einen bei dem lief es dann so rum. wenn alles nichts hilft, kannst du den 1€ job ablehnen, da dieses eine unzumutbarkeit darstellt, woraus dir auch keine sanktion blüht.


    LG

    Hallo, also ich habe noch nie was von einem Jahr EGV gehört, somit ist dieses eigentlich längst verjährt, allerdings befreit es dich nicht davon Arbeitsbemühungen nachzuweisen, müssen ja nicht gleich 30 stück sein , aber ein paar schon.... zeugt von mitarbeit und interesse zu Arbeiten. eine Sanktion kann dir aber auch jetzt noch wiederfahren, wenn du keine Eigenbemühungen vorweisen kannst...liegt im jeden Falle an deine Sachbearbeiter.


    LG

    hallo,
    also zunächst einmal muss man natürlich alles erstmal lesen bevor man etwas unterschreibt, dann gilt eigentlich eine EGV längstens für 6 Monate dieser Zeitraum müsste auch in der EGV stehen. nach sechs Monaten muss eine neue gemacht werden.


    LG

    Hallo,


    natürlich kannst du den job ohne weiters wieder aufgeben. musst dann nur derARGE bescheid geben, sonst wird die anrechnung weiter geführt.


    LG

    Hallo nitro,


    also bei 400 € nebenverdienst bleiben dir anrechnungsfrei 100 € + 20 % macht 160 € die du behalten darfst.
    Du bist weiterhin H4 Empfänger und darfst weiterhin die billigere Monatsmarke nutzen.
    Sollte dein Gehalt mal weniger wie 400 sein musst du es der ARGE nachreichen und dann wird dieser Betrag zugegen gerechnet.. das heisst du bekommst dann eine Rückzahlung im darauf folgenden Monat.


    LG

    Hallo,
    meines Erachtens verlangen die sowas, wenn die sich nicht sicher sind das man auch wirklich dort wohnt. Aber anhand der Stromkostenabrechnung können die sehen ob man strom verbraucht und ob das in etwa einer bewohnung üblich ist.


    Also normal wollen die sowas nicht sehen, zumal die Kosten ja auch nicht übernommen werden. Entweder du fragst mal höflich nach wozu die das sehen wollen, oder dir ist es egal und du zeigst denen das einfach.


    LG

    @Bonne,


    das will ja auch keiner bestreiten, das trotz schulpflicht noch immer zuviele Kosten erhoben werden.. aber ich habe gerade gelesen, das Schulkinder einen Jahresfreibetrag von 1200€ haben für jobs..vielleicht kann man in dieser richtung gehen gegenüber dem Amt. Aber du kannst doch auch auf 100€ Basis arbeiten bei unter 15 stunden die woche sollte das kein problem sein..die bleiben garantiert anrechnungsfrei! Also es wird sich eine möglichkeit geben wenn du mit deinem Arbeitgeber sprichst :)

    litschi ,


    trotz sanktion ist er berechtigter leistungsempfänger gewesen. d.h. ihm stand das geld zu, was aber dann aufgrund der sanktionen nicht gezahlt wurde, interessiert der kindergeldstelle nicht. das ist eine andere leistungsabteilung wichtig ist der nachweis das er eigentlich im leistungsbezug war.

    Hallo @Bonne,


    es ist so: jeder der zur Bedarfsgemeinschaft zählt, wird in der Berechnung mit einbezogen, d.h.. deine Mam verdient Geld und wird angerechnet und wenn du was verdienst ebenso... also auch bei dir bleiben nur 160 € anrechnungsfrei. aber mal anders ausgedrückt ist es doch nicht schlecht, du bist draussen in der Gesellschaft und bleibst aktiv am arbeitsleben drann. das tut deinem Lebenslauf nur gut für die späteren Jahre.


    LG

    Hallo,


    Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz


    Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.


    ALG 2 bescheinigungen gehen immer nur für ein Jahr also entweder 09-09 oder 010-010. da der nachweis für 010 gefordert wurde is dieses auch so in ordnung, ansonsten bekommt ihr sohn doch auch bescheide zu geschickt, mit diesem kann er auch ganz leicht nachweisen das er 2009 auch die Leistung bezogen hat.


    LG

    Hallo,


    Die Arge kann bis zu 10 Jahre zurück fordern... das heisst du bist verpflichtet dieses eigentlich automatisch vorzulegen, wenn du es nicht getan hast können die es nach verlangen und du musst es tun.


    lg

    Hallo verona,


    entweder eine androhende Sanktion oder Deine Vermittlerin weisst Dich daraufhin, das wenn du sagst, das du dich nicht in der Lage fühlst einen Job nach zugehen, die Konsequenz hat, das du dich einer Amtsärztlichen Untersuchung stellen musst....Die Vermittlerin würde dann einen Antrag auf Erlass einer Amtsärztlichen Untersuchung für suchtgefährdete Personen stellen und du müsstest dann dahin...wenn die feststellen, das du aber dazu fähig bist und keine gefahr besteht oder bestanden hat, hat oder kann es auch hinter her für die ablehnung eine sanktion geben. du kannst den job aber auch annehmen wenn du dann erkrankst kannst du ja nichts dafür, dann lässt du dich krankschreiben und fliegst aufgrund von krankheit aus der maßnahme...natürlich ist ein Artest ganz wichtig also das schützt dich davor sanktioniert zu werden.


    LG