Hallo Zusammen,
ich beziehe Hartz4, mein Freund ist Student. Wir werden beide Elterngeld gleichzeitig beziehen. Wenn mein Freund sich für ein Semster zwecks Kindererziehung beurlauben lassen würde, muss ich dann direkt wieder arbeiten bzw. mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Wenn er normal eingeschrieben ist und nicht beurlaubt, dann könnten wir ja beide Eltergeld beziehen, aber wie sieht es beim Urlaubssemester aus?
LG
Lena
Beiträge von LenaMarie
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Als Student hat man eben kein Anspruch auf ALG2. Ja und woher Geld bekommen? Dafür gibts ja Bafög. Da Sie aber nicht Bafög berechtigt ist, müsste sie bei ihren Eltern Unterhalt einfordern. Die sind quasi dazu verpflichtet zu zahlen.
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Aber als Studentin hat man doch mit der ARGE nix zu tun.
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Meinem Freund hätten sie selbst beim 400 € Minijob den Unterhalt abgezogen. Und die Ausbildungsvergütung liegt ja über 400 € in diesem Fall hier...
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Wieviel bekommt denn genau deine Freundin ?
Also dein Einkommen wird mal bereinigt, dazu gibts mehrere Rechenbeispiele. -
Also , es gibt schon die Möglichkeit, dass die ARGE schon vorher die höheren Kosten übernimmt. Du gehst ja auch schon 6 Wochen vorher in Mutterschutz. Ich weiß leider nicht mehr genau wie lange vor Geburt schon umgezogen werden darf. Blöd ist halt, dass die Wohnung unangemessen ist und auch bleibt. Die ARGE wird euch den Umzug nicht genehmigen und die Kaution in Form eines Darlehens bin ich mir auch nicht sicher. Kannst du nicht deinen Vermieter irgendwie überzeugen, dass er 20 € runtergeht. Oder ihr ihm die 20€ mehr überweist, aber das es im Vertrag anders vermerkt ist. Ich denke das wäre grad das Einfachste...
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Eigentlich nur deine Eltern. Sie sind dir ja zu Unterhalt verpflichtet während der ersten Ausbildung, wenn du kein Anspruch auf Bafög hast. Ich weiß grad nicht wie es mit Wohngeld aussieht, das könnte dir schon zustehen.
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Also bei mir war es so, dass mein Freund schon Unterhalt zahlen sollte - war denen egal wieviel er verdient. Der Unterhalt betrug mind. 133 €. Unterhaltsvorschuss wird halt auch irgendwann wieder zurück gefordert, wenn dein Freund ein normales Einkommen hat.
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Nunja, aber vorher habt ihr ja zusammengelebt und seid dann auseinandergezogen, oder ?
Ich würde jetzt auch mal stark vermuten, dass ihr wieder zusammen seid...erklär mal der ARGE, dass du beim Kindesvater gelegentlich übernachtest, die zeigen dir einen Vogel. Wie du da wieder raus kommst? Puh, rede mit dem Sachbearbeiter, das ist die einzige Möglichkeit und erkläre es ihm wie hier beschrieben. Vielleicht nehmen sie dir das ab. Was spricht dagegen ins Riesenhaus des Kindsvaters zu ziehen? Ihr versteht euch doch und fürs Kind ist es auch ganz nett... -
Hallo Ruth,
ich bin auch gerade dabei meine private Versicherung durch zu boxen. Ich zahle für meine Private 260,00 € im Monat. Das umfasst die nötigsten Leistungen, keine Homöopathie, Psychotherapie...aber für einen "gesunden" Menschen reichts völlig und sie übernehmen prinzipiell mehr als jede gesetzliche. Die ARGE muss meinen Traif übernehmen, da ich sonst keinen Versicherungsschutz hätte, aber das geht alles nur mit Widerspruch bzw. per Gericht. -
Schau mal unter dem link:http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php?seite=3
Das Fallbeispiel trifft ziemlich genau auf dich zu, du findest auch noch andere Fälle auf der Seite. Liebe Grüße, Lena -
alles klar, Danke für die Antwort!! Die sagten mir meine Kontoauszüge seien ausschlaggebend...ich lass das jetzt eh über einen Anwalt laufen, der auch direkt die Beihilfen beantragt vielleicht hilft das ein wenig. Manchmal habe ich das Gefühl die machen was sie wollen und wenn man sich nicht ansatzweise auskennt, ist man ein wenig aufgeschmissen.
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ja, mach ich jetzt eh, aber mich wundert es trotzdem, dass der Rechtsbeistand verwehrt wird. Wenn ich als ALG2 Bezieherin höre ich hätte ein zu hohes Einkommen...naja, das klingt halt irgendwie komisch
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...und war am Freitag nicht erst der 30.04., sodass ich eine Auszahlung auch erst montags, am 03.05 erwarte ??!!!
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Hallo zusammen,
ich beziehe seit April 2010 ALG2 und habe am 27.04. den positiven Bescheid von der ARGE bekommen. Zum 1. Mai habe ich dann rückwirkend das Geld für April und die Vorrauszahlung für Mai erhalten. Insgesamt ca. 1800 € ( bekomme 420 € , da schwanger) Jetzt möchte ich gegen den Bescheid Widerpsruch einlegen (es geht um den Zuschuss zur Krankenversicherung), war heute beim Amtsgericht, zwecks Rechtsbeistand, die mir mitteilten mein Einkommen (eben die Zahlung von der ARGE für April und Mai) wäre zu hoch. Fakt ist das ich ein Einkommen von 1800€ im Mai hätte, egal ob es sich dabei um meinen Anspruch für April handelt. Jetzt muss ich binnen 4 Wochen den Widerspruch eingereicht haben, aber kann mir keinen Rechtsbeistand nehmen, weil ich als ALG2 Bezieherin zu viel Einkommen hab ????? Ist das richtig so ???