Beiträge von hacklberry

    Einem ALG I Empfänger wurde am 15. August (Symbolisches Datum unter Einhaltung der bekannten Fristen) eine Anhörung wegen eines Verstoßes gegen §144 SGB III geschickt. Ihm wurde eine Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme gesetzt. Die Frist hat er wahrgenommen. Desweiteren wurde mit diesem Schreiben vom 15.08. die Zahlung vorrübergehend eingestellt um eine Überzahlung zu vermeiden. (§331 SGB III)




    Da es ein Erstverstoß ist droht ja nach meinem Wissen eine Sperrzeit von 3 Wochen. Die Zahlung ist aber schon seit über vier Wochen eingestellt. Kann der ALG I Empfänger bis klar ist was passiert ALG II beantragen?


    Selbst wenn der Verstoß rechtens ist sind ja inzwischen die Zahlungen von 01.08. bis heute zu. Wenn man davon drei Wochen abzieht müsste ja zumindest ein Teil des ALGs für den August ausgezahlt werden? Eine Sperre von 6 od mehr Wochen steht ja meines Wissens nicht im Raum.

    Hallo,


    bei mir ist alles ein wenig komplizierter. Ich habe zum 31.03. mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Durch die ganzen Ostertage etc bin ich erst am morgen des 06.04. aufs Arbeitsamt gekommen. Dass ich dadurch insgesamt 13 Wochen ab dem 06.04. gesperrt bin ist mir bewusst.


    Zu allem Überfluß habe ich mir am nachmittag dem Mittelfuß gebrochen.


    In der Sperrzeit kann man ja ALGII beantragen was aber dann um 30 % gekürzt wird wenn ich mich richtig informiert habe. Ist es richtig dass ich das ALGII nochmal beantragen muss. Also erst wenn ich aufm Amt war läuft die Zeit dafür? Das Problem ist ich wohne aufm Land und die ganzen Wege sind mit nem gebrochenen Fuß nicht so einfach zurückzulegen.


    Ich konnte auch den Antrag für das ALGI noch nicht abgeben weil das Arbeitsamt was für die Antragsannahme zuständig ist nicht das gleiche ist wie das bei dem ich mich Arbeitslos gemeldet habe. Die 45 km einfach zum anderen Amt konnte ich bisher nicht zurücklegen.


    Was ist eigentlich durch die Krankheit?


    Hab ich da irgendwelche Nachteile? Kann ich ALGII auch ohne persönlich vorstellig zu werden beantragen?