Beiträge von mystery_shine

    Also für das Kind mit Sicherheit sogar. Was deinen Unterhalt anbelangt weiss ich das nicht genau.
    Kenne nur einen ähnlichen Fall, wo der Vater in Amerika lebt und fürs Kind trotzdem Unterhalt zu zahlen hat.
    Diesbezüglich würd ich mir einen anwältlichen Rat einholen. Insofern dies ebenso möglich ist, kann dieser Dich dann unterstüzen.
    Fürs Kind würde ich mir in jedemfall einen Unterhaltstitel holen, damit stehst Du immer auf der sicheren Seite.


    Wünsche Euch alles Gute.

    Eigentlich müsste Dir nach der Scheidung doch Unterhalt deines Exmannes zustehen, genauso fürs Kind. Wenn Du durch die Eigentumswohnung Dir ja im Prinzip schon die Mietkosten sparst, müsstest Du damit doch eigentlich für den Rest des Lebensunterhaltes aufkommen können, wozu dann ALG II ? Du musst der Arge ja alles offen legen und bei der Summe, wirst Du mit Sicherheit nichts bekommen.

    Hallo.


    Ich habe bis mitte Februar 2010 ALG II bezogen.
    Seitdem bin ich verheiratet und nicht mehr bedürftig.


    Gestern flatterte der erste Teil Jan-Juni (wegen Umzug) der Nebenkostenabrechnung für 2009 ins Haus.
    Nun meine Fragen:


    Da die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr meines Bezugs stammt, muss die Arge für eine evtl. Nachzahlung aufkommen oder aber habe ich diese zu tragen?


    Und wie schauts bei einem Guthaben aus? Kann die Arge dieses zurückfordern?


    Für den Monat Februar 2010 wurde mir ja der volle Satz gezahlt, dieser jedoch zur Hälfte wieder zurückgefordert, da die Abmeldung der Arge zum 15.02. erfolgte. Wenn ich das richtig verstehe, fordern die ja zuviel gezahltes zurück, somit müssten sie ja genauso, zuwenig gezahltes erstatten oder sehe ich das falsch?


    Vielen dank im vorraus für Eure Hilfe und Antworten.


    Wenn jemand § diesbezüglich kennt, gerne mit angeben, sodass ich, im Falle eines Zuges vor dem Sozialgericht auch was in der Hand habe.