Hallo.
Ich habe bis mitte Februar 2010 ALG II bezogen.
Seitdem bin ich verheiratet und nicht mehr bedürftig.
Gestern flatterte der erste Teil Jan-Juni (wegen Umzug) der Nebenkostenabrechnung für 2009 ins Haus.
Nun meine Fragen:
Da die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr meines Bezugs stammt, muss die Arge für eine evtl. Nachzahlung aufkommen oder aber habe ich diese zu tragen?
Und wie schauts bei einem Guthaben aus? Kann die Arge dieses zurückfordern?
Für den Monat Februar 2010 wurde mir ja der volle Satz gezahlt, dieser jedoch zur Hälfte wieder zurückgefordert, da die Abmeldung der Arge zum 15.02. erfolgte. Wenn ich das richtig verstehe, fordern die ja zuviel gezahltes zurück, somit müssten sie ja genauso, zuwenig gezahltes erstatten oder sehe ich das falsch?
Vielen dank im vorraus für Eure Hilfe und Antworten.
Wenn jemand § diesbezüglich kennt, gerne mit angeben, sodass ich, im Falle eines Zuges vor dem Sozialgericht auch was in der Hand habe.