Alles anzeigen@ Oh Mensch kitty 121 - Du bist nun schon so lange hier im Forum aktiv und dann noch immer so naiv !
"soulmate" wollte zudem nur wissen was passiert wenn ein Jahr um ist. Da aber keiner von uns sagen kann wie der SB von Ihr so tickt, kann man Ihr eigentlich nur 2 Ratschläge geben:
1. Abwarten was passiert und ob dies überhaupt ein Thema wird
oder
2. Einfach mal den SB aufsuchen und diesen mit seinen Ängsten und / oder dieser Fragestellung konfrontieren!
Man muss also weder Paragraphen zitieren oder sonst was erklären,!?
Danke Dir erst mal... deine Antwort erscheint mir sehr realistisch´
Nach dem ich alle Beiträge gelesen habe.. verstehe ich das so...
Es kommt auf den SB an und der Kommune.. und wenn es dazu komen sollte das Sie nach einen Jahr nachfragen und eben von der Annahme ausgehen das mein WG Mitbewohner und ich eine eheähnliches Verhältnis haben, sollten wir alles daran setzen das Gegenteil zu beweisen.. Wie z. B. mit genug Wohnraum, keine gemeinsamen Konten und vielleicht wäre es auch noch wichtig das man schriftlich bestätigt ,nicht für den WG Mitbewohner finanziell auzukommen ??
Ein sonniges Wochenede
Irmi