Beiträge von Tim_mek91

    Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich erziele folgendes Einkommen:


    - Halbwaisenrente (ca. 170 Euro)
    - Kindergeld (ca. 184 Euro)
    - Erwerbseinkommen (100 Euro)


    Gestern habe ich meinen neuen Bescheid erhalten, der mir aufs Erwerbseinkommen 70 Euro Freibetrag gewährt und später nochmal 30, was wohl den allgemeinen Grundfreibetrag repräsentieren dürfte.


    Ich dachte, dass grundsätzlich vom Erwerbseinkommen 100 Euro abgezogen werden und dass zur Einkommensbereinigung von meiner Halbwaisenrente und meinem Kindergeld nochmal jene 30 abgezogen werden?


    Ich weiß nicht, was richtig ist.


    Vielen Dank für eure Hilfe :)

    Hallo liebes Forenteam,


    kurz zur Ausgangssituation:


    Ich bin 19 Jahre alt, besuche die 12. Klasse eines Beruflichen Gymnasiums und bewohne derzeit mit meiner Mutter, die aufgrund diverser Erkrankungen dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheidet und eine entsprechende Rente erhält, eine gemeinsame Wohnung. Diese ist verschimmelt, ein entsprechendes Verfahren läuft. Da die Wohnung aufgrund der Mängel besonders meiner Mutter nicht mehr zuzumuten ist, haben wir einen Auszug beschlossen.


    Meine Mutter ist - wie gesagt - erwerbsunfähig. Sie leidet unter Depressionen und war deshalb in therapeutischer Behandlung, die jedoch ohne Erfolg beendet wurde. Da die Depressionen meiner Mutter auch mir zunehmends zuschaffen machen, haben wir beschlossen, dass es besser für alle Beteiligten wäre, jeweils einzelne Wohnungen zu beziehen.


    Zu meiner Frage:


    Da wir zurzeit die Miete mindern, habe ich keinen Anspruch auf ALG II, da ja nur ich als erwerbsfähiger Hilfebdürftiger Leistungen nach dem SGB II erhalten kann. Ich habe mich bereits im Internet recherchiert und herausgefunden, dass eine eigene Wohnung nur gerechtfertigt ist, wenn ein schwerwiegender sozialer Grund vorliegt. Kann man das auf meinen Fall anwenden? Wie sind die Erfolgsaussichten?


    Vielen Dank für Eure Hilfe :)

    Hallo liebes Forum,


    ich (19 Jahre, Schüler) wohne mit meiner Mutter, die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhält (auf Dauer, d.h. bis zum 65. Lebensjahr), in einer gemeinsamen Wohnung. Sie ist also aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen.


    Im Gesetzestext steht, dass nur erwerbsfähige Hilfebedürftige eine Bedarfsgemeinschaft bilden können. Nun bin ich bei meiner Recherche oft auf den Begriff "Haushaltsgemeinschaft" gestoßen. Im Zusammenhang waren oft Beispiele mit Kindern angeführt, die über 25. Jahre sind und bei ihren Eltern wohnen.


    Nun zu meinen Fragen:
    a) Bilden wir eine Haushaltsgemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft?
    b) Wie sieht es mit der Einkommensanrechnung meiner Mutter aus? Darf der Einkommensüberhang, den sie zur Verfügung hat, bei mir angerechnet werden?
    c) Wenn wir eine Haushaltsgemeinschaft bilden, welche Regelsätze werden bei mir veranschlagt? Die eines "Kindes" - also, 80% des Regelbedarfs - oder der vollwertige?


    Zusatzinformationen:
    Ich werde beim Job-Center als Antragssteller gehandelt.

    Guten Abend Bern,


    ich habe gerade noch einmal meine Unterlagen durchgesehen. Ich habe mich diesbezüglich - also, wegen der Regelsätze - schon einmal an mein Job - Center gewandt.


    Ich habe die darauf aufmerksam gemacht, dass bei mir nur ein Regelsatz von 287 Euro (80% vom Normalregelsatz) angesetzt wird, wobei mir durch den Umstand, dass meine Mutter eben nicht erwerbsfähig ist, mehr zustehen müsste .. also der volle Regelsatz 359 Euro.


    Die meinten aber, das sei falsch, da ich im Haushalt der Eltern lebe und mir daher nur 287 Euro zustünden ..


    Ich habe meinen Bescheid auch einmal durchgerechnet bzw. genauer betrachtet: Da wird ein "sonstiges Einkommen" in Höhe von 55,07 angegeben. Den habe ich folgendermaßen herausbekommen:


    684,74 Euro
    - 240, 67 Euro (Unterkunft; Heizung)
    - 359 Euro (Regelsatz ALG II, "Antragssteller" bzw. Alleinstehender)
    - 30 Euro Freibetrag


    = 55,07 Euro


    Jetzt frage ich mich: Geht das überhaupt? Ich meine, die liegen ja wohl Bedarfssätze an, die normalerweise für die Berechnung von ALG II herangezogen werden .. und behandeln meine Mutter ja wie eine erwerbslose Hilfebedürftige, obwohl sie ja aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist...


    Ich steig da nicht mehr durch.

    Hallo liebe Foren - Mitglieder,


    ich wohne mit meiner Mutter zusammen, die volle Erwerbsminderungsrente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bezieht: die Rente beträgt 684,74 Euro. .. sie steht also dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.


    weitere Einkommensdaten:
    - 171,74 Euro Halbwaisenrente
    - 184 Euro Kindergeld


    Bis zum Schuljahreswechsel habe ich 184 Euro ALG II dazubekommen. Nachdem der neue Antrag bewilligt wurde, sind es plötzlich nur noch 146 Euro, obwohl sich noch der Gasbeitrag (inkl. WW-Bereitung) noch erhöht hat.


    KDU:
    - 273 Euro Grundmiete
    - 100 Euro Nebenkosten (ohne Heizung)
    - 140 Euro Gas (inkl. WW)


    Dazu dürfen wir dann noch jeden dritten Monat die GEZ - Gebühren bezahlen, die zusätzlich mit 54 Euro ins Gewicht fallen, obwohl ich Hartz4 bekomme und jedes Mal ein netter Befreiuungsschein an den Bescheid angeheftet wird; die GEZ akzeptiert es nicht.


    Hat irgendwer eine Ahnung, wie viel mir nun wirklich zustünde?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Hallo,


    ich bewohne zurzeit mit meiner Mutter, die eine niedrige Rente (680€) wegen voller Erwerbmsminderung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres - auf unbstimmte Dauer - erhält, eine gemeinsame Wohnung. Ich bin 18 Jahre alt und gehe momentan noch zur Schule.


    Beim Durchsehen meines letzten Bescheides habe ich gesehen, dass ich nur 80% der Regelleistung beziehe. Meine Mutter, die ja keine Leistungen erhalten darf, ist im Bescheid durchweg mit 0€ aufgeführt.


    Laut SGB II zählen zu einer Bedarfsgemeinschaft in erster Linie nur erwerbsfähige Personen; somit fällt meine Mutter ja nicht mehr in das ALG II - System hinein, trotzdem wird ihr Rentenbetrag in der EDV als Maßstab zur Vergabe der Bedarfssätze angewendet. Aber wie kann jemand den Haushaltsvorstand (Person mit dem meisten Einkommen) bilden, der betragsmäßig mit "0€" geführt wird, sodass die 100% Regelleistung bereits vergeben ist, obwohl er für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?


    Ich bin davon überzeugt, dass mir die 100% zustehen, da ich quasi eine Bedarfsgemeinschaft mit mir selbst bilde. Trotzdem werde ich als Kind meiner eigenen Bedarfsgemeinschaft gesehen. Lediglich die Heiz- und Wohnungskosten müssten durch 2 geteilt werden. Ich habe mein Missfallen dem Job - Center mitgeteilt und daraufhin dies hier erhalten:


    [Blockierte Grafik: http://www10.picfront.org/picture/wJan6nvWrRd/thb/Scannen0052.jpg]



    Meinungen würden mich sehr interessieren!