Danke für den Tip:):)
Beiträge von kati70
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Hallo ,
und das bedeutet bei einer Bedarfsgemeinschaft ,das alle Einkommen etc . zusammengerechnet werden und da wir ja beide verdienen,hätte er sowieso keinen Anspruch auf Hartz 4 oder sehe ich das falsch. -
Hallo ,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Unser Sohn 20 hat eine abgeschlossene Ausbildung , bezieht ALG I noch bis April dieses Jahres ,
wohnt natürlich noch bei uns und wir stehen vor der Frage ob er überhaupt ALG II beantragen kann.
Wir beide sind voll berufstätig ,haben noch eine 13 Jahre alte Tochter und besitzen ein Haus ,welches aber noch abbezahlt werden muss .
Da wir mit diesem Thema gar nicht vertraut sind, würde ich gern um Eure Meinung bitten.