Beiträge von Alphabeat2005

    das heißt praktisch, das sie nach dem schulabschluss keinen anspruch mehr hat, weil sie in der schangerschaft wahrscheinlich keine ausbildung bekommen wird und ein angefangenes studium auch keinen sinn hätte. vielen dank...sie haben mir sehr weiter geholfen

    Schönen guten Tag...


    Folgendes...


    Ich bin seit Anfang 2008 Zeitsoldat. Ich habe vorher nicht sozialpflichtig gearbeitet. Wenn ich Ende 2011 aus der Bundeswehr ausscheide, habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil ich in den 4 Jahren nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen musste. Das heißt also im Umkehrschluss, das ich mit dem Ende meiner Dienstzeit im Falle einer Arbeitslosigkeit nur Anspruch auf Hartz IV hätte.
    Wie ist es, wenn ich ein Jahr vor meinem Dienstzeitende freiwillig in die Sozialversicherung einzahlen würde? Würde mir dann ein Jahr lang diese 64 % von meinem letzten Gehalt zustehen? Ist so eine freiwillige Zahlung überhaupt möglich? Würde ich dann den Anspruch auf AG II haben?

    Schönen guten Tag.


    Folgendes.....meine Eltern sind seit 10 Jahren geschieden, und meine Schwester und ich sind bei meiner mutter geblieben. Meine Schwester ist im Februar diesen Jahres volljährig geworden, und beendet im Sommer ihre Schule mit einem Abschluss. Hinzukommt das sie vor kurzem schwanger geworden ist, und ende des Jahres vorraussichtlich entbinden wird. In wie fern hat sie dann noch Anspruch auf unterhalt von meinem Vater?