Beiträge von hugomcdonald

    Die Antwort ist einfach:
    Leistungen von Sozialamt trägt zu 100% die Kommune oder der Kreis,Leistungen der Arge zu einem Teil der Bund!


    Tja, ich hab's befürchtet dass dies die Erklärung ist...



    Schon mal über eine Erwerbsunfähigkeitsrente nachgedacht??


    Es wurden keine Pflichtbeiträge in die RV gezahlt bis auf kurze Zeiten vor ca. 35 Jahren. Später einige freiwillige Beitragszahlungen. Status wird gerade geklärt.


    Danke für die Infos!
    Gruß,


    Hugo

    Ist die Behauptung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen zukönnen nur euer Empfinden ,oder lässt sich das auch an Hand von Attesten und von eventuellen Gutachten von Ärzten nachweisen?


    Nicht jeder der psychisch krank ist, und oder eine Behinderung (GDB 60) hat ist automatisch erwerbsunfähig.


    Das ist klar.


    Aktuell existieren nur Gutachten, die zur Einschätzung der Höhe der Behinderung erstellt wurden. Weitere werden jetzt notwendig.


    Es ist also im Moment unsere Einschätzung. Neben der psychischen Erkrankung gibt es physische, die eine Erwerbstätigkeit unserer Meinung nach nicht ermöglichen.


    Die entsprechende Frage auf dem Antrag auf ALG2 lautet "Sind Sie IHRER EINSCHÄTZUNG NACH in der Lage...."


    Vermutlich wäre Hartz 4 vorteilhafter für sie. Es ist in diesem Fall jedoch so offensichtlich, dass keine Erwerbstätigkeit möglich ist, dass wir uns fragen, warum es diese Vorgehensweise und "Ausfüllanleitungen" seitens der Mitarbeiter des Sozialamtes und der Arge gibt.


    Gruß,


    Hugo

    Hallo,


    meine Schwiegermutter ist 58, psychisch krank, Behinderung dadurch vorhanden (GdB 60). Einziges Einkommen aktuell € 160,- aus Unterhaltszahlungen des seit 1987 geschiedenen Ehemannes.


    Es ist definitiv, dass sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.


    Trotzdem wird beim Sozialamt forciert, zunächst einen Antrag auf ALG2 zu stellen und dabei NICHT anzugeben, dass Erwerbsunfähigkeit vorliegt.


    Beim Erstgespräch mit der Arge wird Antrag ausgehändigt mit der Aussage, sie müsse ankreuzen, dass sie min. 3 Stunden/Tag arbeiten könne.


    Für uns sieht das aus wie ein Umweg über die Arge, den wir uns doch eigentlich schenken könnten...


    Welchen Sinn macht diese Vorgehensweise?


    Danke für Tipps,


    Hugo

    Hallo,


    ich bin neu hier und kenne mich mit dem Thema Sozialhilfe / ALG2 sehr wenig aus.
    Evtl. könnte ich durch weitere intensive Suche meine Fragen beantwortet bekommen, es gibt jedoch ein Zeitproblem, daher hoffe ich hier auf Hilfe.


    Es geht um meine Schwiegermutter. Sie ist 58 jahre alt und hat in den letzten 3 Jahren ihre Mutter gepflegt, die nun verstorben ist. Als Einkommen hatte sie lediglich € 150,- Unterhalt von ihrem geschiedenen Mann (der mittlerweile selbst ein Pflegefall ist) sowie das Pflegegeld, das sie für die Pflege der Mutter erhielt (Betrag weiß ich nicht genau). Sie besitzt eine kleine Eigentumswohnung, ca. 40qm, hat jedoch seit Beginn der Pflege im Haus der Mutter gewohnt. Ein Beschäftigungsverhältnis lag noch nie vor! Ich muss noch erwähnen, dass eine psychische Erkrankung vorliegt und sie deshalb zu 50% Schwerbehindert ist (oder waren's 70?..). Sie ist auch nicht arbeitsfähig, aus psychischen und auch aus physischen Gründen.


    Um die weitere Versorgung sicher zu stellen, haben wir uns informiert was wir tun können. Meine Frau, die sich aktuell bei der Mutter in Niederbayern aufhält, war also beim Sozialamt, die sagten sie seien nicht zuständig, sie sollen zur Argentur für Arbeit gehen, dürften dort aber nicht sagen, sie sei "erwerbsunfähig". Statt dessen sollen sie sagen "es kann sein, dass sie erwerbsunfähig ist".


    Meine Frau hat mit ihrer Mutter nun morgen vormittag ein Gespräch bei der Agentur fürt Arbeit. Sie würden sich gerne darauf vorbereiten, müssen wir irgend etwas beachten? Alleine die Aussagen des Mitarbeiters beim Sozialamt machen mich schon stutzig, ich bin nicht sicher, ob dort morgen eine wirklich neutrale Beratung stattfindet. Leider reicht die Zeit nicht, vorab eine unabhängige Stelle aufzusuchen. Uns ist nicht mal klar, ob sie überhaupt einen Anspruch auf ALG2 hätte, schließlich hat sie noch nie gearbeitet.


    Danke für Tipps, wie wir uns verhalten sollen, auch für Links, die uns helfen, die Übersicht zu bekommen.


    Gruß,


    Hugo