du bist bei der gesetzlichen krankenversicherung zunächst ein monat lang beitragsfrei nachversichert. du hast ja sicher schon einen hartz4-antrag gestellt. solltest du anprüche haben, dann bist du ab dem tag krankenversichert, an dem du den hartz4-antrag bei der arge abgeholt hast.
zur rentenversicherung: du hast als student sicher nur auf 400 €.basis gejobbt und warst daher nicht rentenversichert, anderfalls hättest du zudem auch Lohnabrechnungen bekommen müssen, in denen genau steht, ob und wieviel beiträge arbeitnehmer und arbeitgeberseits abgeführt worden sind. zudem hätten dir deine arbeitgeber zum jahresende eine bescheinigung zur sozialversicherung ausstellen müssen.
hi erstma danke für die antwort.
also den antrag habe ich noch nicht gestellt, mache aber heute die unterlagen fertig und wil les morgen abgeben. problem ist nur ich weiss nciht was ich bei der anlage SV angben muss, 1. Antrag auf Übernhame eines zusatzbeitrages eienr gestzlichen krankenkasse oder 2. Antrag auf gewährung eines zuschusses? und muss ich mich bei der krankenkasse melden wegen der thematik oder mahct das dann das amt?
zu der rentenversicherung, ich habe ein sozialversicherungsausweis, ist die nr da drauf die rentenversicherungsnr, blicke da iwie nicht durch.