Hallo Milly,
nach meinem Verständnis hat die ganze Geschichte zwei Seiten. Zum einen das Bürgerliche Recht und auf der anderen Seite das Sozialrecht. Nach dem Bürgerlichen Recht sind Deine Eltern, weil Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, nicht mehr für Deine Versorgung zuständig, sie müssen keine Unterhalt mehr für Dich bezahlen. Deine Mutter beansprucht auch keine Sozialleistungen für sich, sie kann nicht gezwungen werden, für ein erwachsenes Kind, für dessen Versorgung sie nicht mehr aufkommen muss, einen ALG II Antrag zu stellen. Weder Du, noch das Jobcenter kann sie dazu zwingen. Ich wüsste keine gesetzliche Handhabe dafür, weder nach dem Sozialrecht, noch nach dem Bürgerlichen Recht.
Sie üben Druck auf Dich aus, weil Du abhängig und wenig/falsch informiert bist.
ZB. "Ich beantrage ab heute, den ..., Leistungen nach dem SGB II für mich." Dieser eine Satz, per Email, Fax, Einschreiben oder an der Rezeption des JC mit Eingangstempel versehen, abgegeben, gilt als gestellter ALG II Antrag. Das muss vom Amt bearbeitet werden. Und wenn Sie Dir daraufhin schreiben ... Antrag abgelehnt... , hast Du einen Bescheid in der Hand, gegen den Du rechtlich, mit Hilfe eines Rechtsanwalts, vorgehen kannst.
Ich bin mir sicher, dass Du staunen wirst, nach dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt, was Dir im JC alles für Unsinn erzählt wurde.
Aber nur mit diesem Bescheid vom Amt kannst Du Beratungshilfe erhalten.
Wahrscheinlich werden Dir nach Deiner einfachen formlosen Antragstellung, die Antragsformulare zugeschickt. Außerdem findest Du sie natürlich auch im Internet.
Der einfache Antrag, ("Ich beantrage Hilfe von Ihnen.") gilt als Tag der Antragstellung. Wenn Du nachweisen könntest, dass Du schon vor Wochen dem Amt mündlich mitgeteilt hast, dass Du Hilfe benötigst, wäre das der Beginn Deines ALG II Anspruchs. Du wirst offenbar durch falsche Informationen seit Wochen abgehalten, einen Antrag zu stellen. Begreifst Du denn nicht, dass das Amt durch diese Hinhaltetaktik einen Haufen Geld spart?
Gruß Juli