Beiträge von Kabal

    @ Herr Grunert,


    Vielen Dank erstmal für die Info. Ich muss zugeben, ich habe mich bei meinem ersten Text nicht ganz richtig ausgedrückt.


    Wir haben uns getrennt und sie wird ausziehen. Das sind definitive Aussagen und auch der Wahrheit entsprechend.
    Ich brauche keine finanzielle Unterstützung wie ALG 2 oder BaFöG und bekomme auch beides nicht.
    ich werde auch in keine größere Wohnung ziehen.


    Ich frage hier nur für Sie nach. Sie erhält meinen Infos zufolge Elternabhängiges SCHULISCHES BaFöG. Denn die Stelle, die das Bearbeitet will immer die Gehaltszettel und Steuerbescheide der Eltern haben.
    Könnte Sie einfach sagen, Sie will elternunabhängiges schuliesches BaFöG? Der Höchstsatz von dem schulischen BaFöG, den Sie auch erhält beträgt 455 €. Davon kann man sich keine Wohnung leisten und gleichzeitig noch von Leben.


    Deshalb stell ich hier die Frage ob man als Bafög bezieher auch ALG 2 noch zur Unterstützung erhalten könnte.


    Ist das eigentlich irgendwo gesetzlich festgeschrieben, dass jemand der schulisches Bafög erhält, keinen Anspruch auf ALG 2 hat? Könntet ihr mir dazu vielleicht einen Link geben?


    Ich danke.


    Viele Grüße
    Kabal

    Hallo Herr Grunert, Hallo Klaus,


    meine Freundin und ich wir haben uns getrennt, wohnen aber noch zusammen in München, wo die Mieten sowieso sehr teuer sind.


    Meine Exfreundin macht eine schulische Ausbildung und erhält schulisches BaFöG.


    Sie will natürlich jetzt ausziehen, hat aber eben als einzigstes Einkommen dieses schulische BaFöG und das Kindergeld.


    Ist es möglich, das Sie Hartz 4 erhalten könnte? Ich habe dies nur von einer BaFöG-Verantwortlichen gehört, deshalb wollte ich mich jetzt mal erkundigen.


    Was muss Sie beachten, wenn Sie Hartz 4 beantragt?


    Sie wird jetzt in WG ziehen und dort dann auch sicherlich etwas mehr zahlen müssen an Miete.


    Ich danke euch vorab für eure Infos.


    Viele Grüße
    Kabal