@ Herr Grunert,
Vielen Dank erstmal für die Info. Ich muss zugeben, ich habe mich bei meinem ersten Text nicht ganz richtig ausgedrückt.
Wir haben uns getrennt und sie wird ausziehen. Das sind definitive Aussagen und auch der Wahrheit entsprechend.
Ich brauche keine finanzielle Unterstützung wie ALG 2 oder BaFöG und bekomme auch beides nicht.
ich werde auch in keine größere Wohnung ziehen.
Ich frage hier nur für Sie nach. Sie erhält meinen Infos zufolge Elternabhängiges SCHULISCHES BaFöG. Denn die Stelle, die das Bearbeitet will immer die Gehaltszettel und Steuerbescheide der Eltern haben.
Könnte Sie einfach sagen, Sie will elternunabhängiges schuliesches BaFöG? Der Höchstsatz von dem schulischen BaFöG, den Sie auch erhält beträgt 455 €. Davon kann man sich keine Wohnung leisten und gleichzeitig noch von Leben.
Deshalb stell ich hier die Frage ob man als Bafög bezieher auch ALG 2 noch zur Unterstützung erhalten könnte.
Ist das eigentlich irgendwo gesetzlich festgeschrieben, dass jemand der schulisches Bafög erhält, keinen Anspruch auf ALG 2 hat? Könntet ihr mir dazu vielleicht einen Link geben?
Ich danke.
Viele Grüße
Kabal