Beiträge von Sunflower3

    Nein, KEINE regelmäßige Mieteinnahmen.
    Es ist so, daß sich rückwirkend mein Ex-Mann an der Miete, die ICH bisher alleine bezahlt habe, hälftig beteiligen muß.
    Daher kommt eben dieser Betrag zustande.


    LG
    Sunflower

    Hallo zusammen ...


    ich bin neu hier und ich hätte mal gerne eine Frage beantwortet.


    Beziehe seit ein paar Monaten ALG II und bekomme nach der Scheidung nachträglich anteilige Mietzinsen von meinem Ex-Mann ausbezahlt. Dies ist gerichtlich fixiert.


    Meine Frage lautet nun, ob dieses Geld unter die Rubrik "Vermögen" zählt oder zum "Einkommen"?!


    Wenn "Vermögen" würde es mein Schonvermögen nicht übersteigen und ich hätte die Möglichkeit, meine laufenden Kredite dadurch zu tilgen - wenn aber "Einkommen", wird es wohl angerechnet, oder?
    Und: wenn ich meine Darlehensverträge nachreichen kann, kann ich das Geld trotz möglichem "Einkommen" evtl. doch ganz behalten, um meine finanzielle Situation dadurch zu verbessern?


    Bitte helft mir, da durchzusteigen!


    Danke und liebe Grüße!