Beiträge von Nemora

    Ja, aber was sollen wir machen? Abtreiben? Das kommt für uns nicht in Frage.


    Man kann doch kurzzeitig von der ARGE "leben". Es heißt doch nicht, dass wir beide uns jetzt auf das Geld vom Staat verlassen. Zudem wollen wir das auch nicht.

    Hallo ihr.


    Und zwar habe ich mal mehrere Frage und hoffe, das man mir helfen kann...


    Zuerst schildere ich euch mal meine bzw. unsere Sachlage, damit man das besser versteht.


    Ich, männlich, 18 Jahre werde demnächst Vater.
    Wohne noch bei meiner Mutter, die von der ARGE "geschmissen" wurde und somit, aufgrung ihrer Krankheit, jetzt Frührentner ist. Mein Vater lebt nicht mehr bei uns (geschieden).


    Sie, weiblich, 18 Jahre wird demnächst Mutter.
    Wohnt auch noch bei den Eltern, keiner dieser bezieht Leistung von ARGE. Beide arbeiten, nicht selbstständig und nicht geschieden.


    Nun haben wir aber vor kurzem "erfahren" (durch Selbsttests), dass Sie schwanger ist.


    Sie wohnt aber in ein anderen Bundesland wie ich. Nun möchte aber meine Freundin zu mir nach NRW ziehen, in die gleiche Stadt und somit halt auch eine eigene Familie aufbauen.


    Nun stellt sich aber mehrere Fragen bei uns auf...


    - Darf Sie ausziehen?
    Eigentlich ja, denn ich hab mehrmals gelesen, dass es keiner "verweigern" kann, bedingt durch die Schwangerschaft. Zudem soll es aber auch Fälle gegeben haben, wo dies verweigert wurden und bis heute immer noch bei den Eltern leben müssen.


    - Wenn Sie ausziehen darf, zusammen eine Wohnung oder alleine?
    Wenn wir zusammen eine Wohung nehmen, müssen wir, wenn ich richtig informiert bin, beide ALG2 beantragen. Ich mach zur Zeit nur eine Maßnahme, die aber bald zu Ende ist und danach geh ich eigentlich zur Berufsschule. Daher beziehe ich auch kein Geld von der ARGE (ausser BAB [noch]). Meine Freundin ist noch Schülerrin und beendet die Schule im Sommer. Auch Sie bekommt kein Geld von der ARGE.
    Nur aber die Frage, was besser wäre. Zusammen in einer Wohnung leben oder nicht? Denn wenn wir zusammen eine Wohnung nehmen, wäre es automatisch ja eine Bedarfsgemeinschaft und es würde uns doch das ALG2 angerechnet werden, oder? Zudem wird ja dann auch angerechnet, wenn Sie immer noch ALG2 empfängt und ich zum Beispiel eine Ausbildung mache.. Oder?
    Vielleicht dachte ich mir dann, dass meine Freundin bei mir in der Nähe eine Wohnung nehmen soll, ich aber noch bei meiner Mutter weiterlebe.


    - Auf welche "Hilfen" hat Sie Anrecht?
    Hat Sie neben den Kindergeld, ALG2 und diese Erstausstattung noch mehr Anrecht auf Geld? Auf welche Hilfen kann man sich verlassen, sodass wir nicht alleine "dastehen"?


    - Sonstiges
    Gibt es sonst noch etwas, was wir wissen müssten?




    Ich hoffe, ich hab euch mit mein Beitrag hier nicht überfordert oder halt überstürzt und hoffe, dass man uns helfen kann...



    P.S.: Einfach sagen, dass wir zur ARGE gehen sollen und nachforschen sollen, ist ziemlich schlecht. Die nutzen doch eh nur Leute aus und versuchen auf ihrere Basis das Beste herauszuziehen. Ob es dann denjenigen scheiße geht oder nicht, ist dene egal. So ist das zumind. bei uns. Daher ist es immer praktisch, wenn man Fakten, Tatsachen und mit guten Wissen die ARGE betritt und sofort "klar schiff" redet. Ich rede bereits schon aus Erfahrung.



    Liebe Grüße aus NRW.